Eigenvorsorge für Freiberufler noch bis 31. 12. 2008 möglich!
Die Abfertigung „neu“ für Selbständige gibt es bereits seit 01. Jänner dieses Jahres. Zur Erinnerung: der Gesetzgeber bietet an, Zahlungen von 1,53 % des Monatsbruttogehalts in eine Vorsorgekasse steuerlich geltend machen zu können.
Gerade Freiberufler haben sehr wenige Möglichkeiten, steuerschonend für ihre eigene Vorsorge anzusparen (hier haben ihre Mitarbeiter viel mehr Instrumente zur Verfügung!) – und diese Möglichkeit wird noch dazu attraktiv gestaltet, weil die Auszahlungen dieser Beträge nach derzeitiger Gesetzeslage steuerfrei ist! Selbst die einmalige Auszahlung wird mit 6 % analog einer Abfertigungszahlung belastet.
Übergeben Sie einfach das beiliegende Formular mit einer Reisepasskopie Ihrem Kundenbetreuer – alles andere regeln wir für Sie! Für eventuelle Fragen steht Ihnen Herr Dr. Christian Modl als zentraler Spezialist gerne zur Verfügung.
