Einfach Steuern sparen!
Unternehmer profitieren von einem Steuervorteil: dem "Gewinnfreibetrag"!
Seit 1. Jänner 2007 gibt es als Steuerbegünstigung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner den Freibetrag für investierte Gewinne. Das Steuerreformgesetz 2009 bringt ab dem Kalenderjahr 2010 Änderungen dazu:
- Der „Freibetrag für investierte Gewinne“ wird in „Gewinnfreibetrag“ geändert. Dieser setzt sich aus einem „Grundfreibetrag“ und einem „investitionsbedingten Freibetrag“ zusammen.
- Ab 2010 steht der Gewinnfreibetrag allen natürlichen Personen zu, die betriebliche Einkunftsarten erzielen - auch für Gewinne, die von natürlichen Personen durch Bilanzierung ermittelt werden.
- Weiters wird der Gewinnfreibetrag von ursprünglich 10 Prozent ab 2010 auf 13 Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben, beträgt jedoch nach wie vor - den Grundfreibetrag eingerechnet - höchstens 100.000 Euro.
Der Grundfreibetrag steht dem Steuerpflichtigen pro Kalenderjahr in Höhe von 13 Prozent der Bemessungsgrundlage des Gewinns, höchstens jedoch in Höhe von 30.000 Euro zu (der Grundfreibetrag beträgt daher maximal 3.900 Euro). Dieser Grundfreibetrag steht auch zu, wenn keine Investitionen getätigt werden.
Ohne besondere Geltendmachung wird der Grundfreibetrag automatisch zuerkannt.
Für Gewinne, die 30.000 Euro übersteigen, steht Ihnen für Ihr Unternehmen ein „investitionsbedingter Freibetrag“ zu. Voraussetzung dafür ist wie bisher die Investition des Gewinns in die
- Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer körperlicher Anlagegüter oder in die
- Anschaffung bestimmter, abfertigungstauglicher Wertpapiere
Beispiel:
- Steuerpflichtiger Gewinn: 100.000 Euro
- Grundfreibetrag: 3.900 Euro (13 Prozent von 30.000 Euro)
- Maximalinvestitionsbedingter Freibetrag: 9.100 Euro (13 Prozent von 70.000 Euro)
Auch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung > 25 Prozent) können diesen Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen.
Ebenfalls neu ab 2010: Allen Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach Teil- oder Vollpauschalierung ermitteln, steht der Grundfreibetrag, nicht jedoch der investitionsbedingte Freibetrag zu.
Bilanzierer (natürliche Personen), können Investitionen aus einem abweichenden Wirtschaftsjahr geltend machen.
Beispiel:
- Bilanzstichtag: 31.3.2011
- Dem Unternehmer steht der Grundfreibetrag in Höhe von max. 3.900 EURO zu
- Für Gewinne, die 30.000 EURO übersteigen, steht der investitionsbedingte Freibetrag zu (für den Zeitraum 1.4.2010 bis 31.3.2011)
