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Teilnahmebedingungen für ELBA® -internet der VKB-Bank

1. Vertragsgegenstand

Zweck der Vereinbarung ist die Regelung der Verarbeitung von Zahlungsaufträgen und Informationen, die über eine Datenübertragungsleitung bzw. über Internet zwischen Kunde und der Volkskreditbank AG (nachfolgend "VKB-Bank" genannt) unter Verwendung eines Electronic Banking Programms übertragen werden. Diese Teilnahmevereinbarung berechtigt den Kunden über eine Datenübertragungsleitung die Kommunikation mit dem VKB-Bank-Rechenzentrum aufzubauen und nach elektronischer Autorisierung die VKB-Bank in vereinbarter Form mit der Durchführung von Aufträgen zu betrauen und Kontoabfragen zu tätigen. Beim Kauf von ELBA–basic, -business oder -multicash der VKB-Bank erwirbt der Kunde gegen Entgelt ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der zur Verfügung gestellten Software und Dokumentation.

2. Voraussetzungen

Für die Nutzung der Dienstleistung sind der Bestand mindestens eines Girokontos bei der VKB-Bank und die Legitimation durch persönliche Identifikationsmerkmale erforderlich. Voraussetzung für die Durchführung von Lastschriften (in ELBA-basic, -business, -multicash) ist der Abschluss der "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen im Lastschriftverfahren" und/oder der "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen im Einzugsermächtigungsverfahren".

3. Leistungsumfang

Der Kunde ist berechtigt, sämtliche von der VKB-Bank angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen liegen in der VKB-Bank auf. Informationen dazu finden Sie auch auf unserer hompage unter www.vkb-bank.at Die Anlieferung neuer Softwareversionen steht der VKB-Bank frei. Die Verwendung von ELBA-basic, -business und –multicash setzt in der Regel den Einsatz der neuesten Version des ELBA der VKB-Bank voraus. Die VKB-Bank ist jederzeit berechtigt, den Umfang der bereitgestellten Software einzuschränken, unter der Voraussetzung, dass bei ELBA mit MBS die Multibankfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Der Leistungsumfang erstreckt sich nicht automatisch auf das gesamte Angebot an bestehenden und künftig von der Bank angebotenen Dienstleistungen. Die VKB-Bank ist weiters jederzeit berechtigt, entsprechend dem technischen Fortschritt, gesetzlichen Änderungen und geänderten Sicherheitsmaßnahmen, Abänderungen im Datenfernübertragungsbereich vorzunehmen. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sich die VKB-Bank bei der Leistungserbringung im Rahmen des Produktes ELBA-multicash externer Vertragspartner, insbesondere des GRZ (Gemeinschaftliches Rechenzentrum) und der RACON bedient.

4. Nutzungsentgelt

Die jeweils gültigen Nutzungsentgelte sind vom Kunden zu tragen. Die VKB-Bank behält sich das Recht vor, diese von Zeit zu Zeit anzupassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die VKB-Bank zur Zahlung fällige Entgelte ohne weiteren Auftrag vom Konto, das der Kunde genannt hat, oder von einem anderen Konto, abbucht. Die Kosten für die Hardware und die Postgebühren für die Inanspruchnahme der Leitungsverbindung zum jeweiligen Rechenzentrum trägt der Kunde.

5. Nutzungszeiten

Die VKB-Bank behält sich das Recht vor, die Nutzungszeiten der Dienstleistung zu ändern. In Zeiten, in denen das Rechenzentrum nicht besetzt ist, kann bei einem Ausfall des Rechners keine Systembetreuung vorgenommen werden.

6. Nutzungsberechtigte Personen

Die Berechtigung zur Erteilung von Zahlungsaufträgen kann nur an Kontoinhaber selbst bzw. an gesondert ermächtigte Personen erteilt werden. Kontoinhaber und von diesem hiefür autorisierte zeichnungsberechtigte Personen, erhalten zur Identifikation jeweils eine eigene elektronische Unterschrift und ein Leitungspasswort. Am Beginn jeder Leitungsübertragung hat sich ein Teilnahmeberechtigter gegenüber der jeweiligen Bank bzw. dessen Rechenzentrum zu identifizieren. Als Sicherheitsmerkmal erhält jeder Teilnahmeberechtigte hiezu von der jeweiligen Bank bzw. dessen Rechenzentrum neben seiner Kennung ein Passwort. Die Berechtigung eines Zeichnungsberechtigten zur Nutzung der Dienstleistung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf ist der VKB-Bank schriftlich mitzuteilen. Die Regelungen betreffend Einzel- und Gemeinschaftszeichnungsberechtigung laut Unterschriftsprobenblatt sind für Dispositionen mittels Programm nicht verbindlich.

7. Zugriffsberechtigung

Grundsätzlich ist ein der VKB-Bank erteilter Auftrag von der Person als erteilt anzusehen, deren persönliche Identifikationsmerkmale verwendet werden. Zur Sicherung des Zugriffes auf das Programm erhält jede nutzungsberechtigte Person von der VKB-Bank persönliche Identifikationsmerkmale:

ELBA-internet, -basic und business:

  • einen Verfüger-Code, sowie
  • eine persönliche Identifikationsnummer (= PIN)
  • eine Liste mit Transaktionsnummern (= TAN)

Anstelle der TAN’s kann eine sichere digitale Signatur gemäß Signaturgesetz verwendet werden. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die digitale Signatur nicht zum Zeitpunkt der Abgabe sondern zum Zeitpunkt des Einlangens an den Bankserver gültig sein muss.

ELBA-multicash:

  • die elektronische Unterschrift ist auf einem passwortgesicherten Datenträger gespeichert, die persönliche
    Identifikationsmerkmale zur Autorisierung bei der Datenfernübertragung enthält. Zur Sicherung des Zugriffes auf Programm und Unterschrift, hat jede nutzungsberechtigte Person selbst zu definieren (abgesehen von einem Initialwert):
  • Benutzerkennungen (Useridentifikation zum Einstieg ins Programm), sowie
  • Passworte (von der nutzungsberechtigten Person jederzeit änderbar)

Ist die Inanspruchnahme einzelner Programm-Anwendungen nur durch das Zusammenwirken mehrerer Personen möglich, muss die Autorisierung jeweils von den gemeinsam dispositionsbefugten Mitwirkenden veranlasst werden. Die VKB-Bank ist berechtigt, das Verfahren der persönlichen Identifikation gegen vorherige Mitteilung an den Kunden abzuändern. Jeder, der sich durch Eingabe seiner persönlichen Identifikationsmerkmale legitimiert, ist (unabhängig von seinem internen Rechtsverhältnis zum Kontoinhaber) gegenüber der VKB-Bank berechtigt, im Rahmen seiner der VKB-Bank bekannt gegebenen Nutzungsberechtigung auf die betreffenden Dienstleistungen zuzugreifen. Die VKB-Bank ist nicht verpflichtet, eine darüber hinausgehende Prüfung der Berechtigung des Kunden vorzunehmen. Die von der VKB-Bank ausgegebenen persönlichen Identifikationsmerkmale berechtigen nur zum Zugriff auf Konten der VKB-Bank. Persönliche Identifikationsmerkmale für Konten bei anderen Instituten sind bei diesen gesondert zu beantragen.

8. Sorgfaltspflicht (Verwahrung/Weitergabe, Verlust, Sperren)

Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die angeführten persönlichen Identifikationsmerkmale geheim gehalten und nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Bei Verlust der persönlichen Identifikationsmerkmale oder bei Bestehen des Verdachtes, dass eine unbefugte Person von den persönlichen Identifikationsmerkmalen Kenntnis erlangt hat, ist er verpflichtet, dies sofort der VKB-Bank telefonisch mitzuteilen und unverzüglich schriftlich oder per FAX zu bestätigen. Diese wird bei Mitteilung während der Banköffnungszeiten unverzüglich die Sperre der persönlichen Identifikationsmerkmale veranlassen. Außerhalb der Banköffnungszeiten ist bei ELBA-internet vorweg durch den Kunden eine selbstständige Abänderung der PIN vorzunehmen. Die dazu erforderliche Vorgangsweise ist auf der Startseite in ELBA-internet im Bereich "Hilfe“ und der Punkt "PIN-Änderung“ angeführt. Die selbständige Abänderung der PIN durch den Kunden entbindet diesen nicht von seiner Mitteilungspflicht. Allfällige Kosten einer Sperre gehen zu Lasten des Kunden. Nach dreimaligen Zugriffsversuchen mit falschen persönlichen Identifikationsmerkmalen wird der Zugriff auf das Konto über ELBA automatisch gesperrt. Der Kunde ist ebenfalls berechtigt, den Zugriff über das Programm auf sein Konto jederzeit sperren zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, weiters darauf zu achten, dass er mit der VKB-Bank nur über eine gesicherte Verbindung kommuniziert, die dazu erforderliche Vorgangsweise ist in ELBAinternet auf der Startseite im Bereich "Sicherheit“ unter dem Punkt "Was tragen Sie zur Sicherheit bei?“ angeführt. Für die Richtigkeit sämtlicher Angaben, die von der VKB-Bank an die OeNB weiterzuleiten sind, haftet ausschließlich der Kunde. Die Aufhebung von Zugriffssperren auf ELBA, die entweder wegen der Eingabe von falschen persönlichen Identifikationsmerkmalen oder durch den Kunden bzw. durch die VKB-Bank veranlasst wurden, muss vom Kunden bei der VKB-Bank beantragt werden. Bei Verwendung der digitalen Signatur sind weiters die Bestimmungen des Signaturgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Unzulässigkeit der Weitergabe von Signaturdaten und der Nutzungzertifizierter Soft- und Hardware-Komponenten, zu beachten.

9. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt durch das Senden von Datenbeständen, die in Form und Inhalt im Multi Bank Standard (MBS) festgelegt sind. Dazu bedarf es pro Auftrag (= Summe der Kontodispositionen pro Sendung) der Eingabe der elektronischen Unterschrift(-en) und eines Leitungspasswortes. Bei ELBA-internet, -basic, und business bedarf es der Eingabe einer Transaktionsnummer (= TAN). Die Liste mit den TAN's wird für die nutzungsberechtigten Personen jeweils automatisch erstellt und von der VKB-Bank übermittelt. Anstelle der TANs kann eine sichere digitale Signatur gemäß Signaturgesetz verwendet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die digitale Signatur nicht zum Zeitpunkt der Abgabe sondern zum Zeitpunkt des Einlangens an den Bankserver gültig sein muss. Mit vollständigem Einlangen der Daten bei der VKB-Bank wird der betreffende Auftrag von ihr im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes bearbeitet. Die VKB-Bank sendet nach Entgegennahme von Aufträgen einen Hinweis, der nur den Empfang der übermittelten Daten, nicht jedoch die Durchführung des erteilten Auftrages bestätigt. Die Durchführung eines Zahlungsauftrages (Elba-internet im Inland: bis zu EUR 10.000) setzt die Kontodeckung und die Beachtung der mit der VKB-Bank vereinbarten Dispositionslimits voraus. Die Durchführung sonstiger Aufträge setzt die Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Leistungsbeschreibung voraus. Ein Widerruf eines erteilten Auftrages ist über ELBA nicht möglich. Die VKB-Bank ist nicht verpflichtet, in irgendeiner Form noch eine Bestätigung über die Rechtsverbindlichkeit der Aufträge/Verfügungen einzuholen. Mit ELBA-business können Zahlungsaufträge auch ohne Unterschrift an den Bankrechner geschickt werden. Die benötigten Unterschriften können später innerhalb einer Frist von 28 Tagen durch die zeichnungsberechtigten Verfüger nachgereicht werden. Unterschrieben wird dabei ein sogenannter elektronischer Begleitzettel, auf dem die Eckdaten der Aufträge ersichtlich sind. Diese Form der örtlich und zeitlich getrennten Unterschrift wird als "dislozierte Zeichnung" bezeichnet. Diese Unterschriftsform ist jedoch nur bei jenen Instituten möglich, die bereits die entsprechende Norm unterstützen. Die dislozierte Unterschrift steht somit für jene Institute zur Verfügung, die sie auch verarbeiten können. Die Freigabe erfolgt durch die lizenzgebende Bank.

10. Durchführung von Aufträgen

Sofern kein in der Zukunft liegendes Durchführungsdatum vom Kunden mitgesandt wird, erfolgt die Durchführung von Inlandsaufträgen an Bankwerktagen taggleich, wenn die Datenbestände für den Inlandszahlungsverkehr bis spätestens 16.00 Uhr (MEZ), für den Auslandszahlungsverkehr aller Währungen ohne Betragslimit bis 12:00 Uhr (MEZ) und aller Euro Aufträge ohne Betragslimit, sowie aller Nicht-Euro Aufträge bis zu einem Gegenwert von Euro 5.500,00 bis 14 Uhr (MEZ) in der Bank zur Bearbeitung vorliegen. Andernfalls erfolgt die Durchführung spätestens an dem Geschäftstag, der dem Tag der Datenübertragung durch den Auftraggeber folgt. Voraussetzung für die Durchführung ist die entsprechende Kontodeckung. Die durchgeführten Aufträge werden dem im Datenbestand angegebenen Konto des Kunden mit der gesetzlich vorgeschriebenen oder der in der VKB-Bank üblichen Wertstellung angelastet/gutgeschrieben.

11. Haftung

Der Kunde haftet für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung der persönlichen Identifikationsmerkmale entstehen. Bei Inanspruchnahme der Electronic Banking-Versicherung werden sowohl der beim Kunden als auch der auf Seiten der VKB-Bank entstandene Schaden bis zu einem Betrag von € 50.000,-- ersetzt, sofern der Versicherungsfall nicht vorsätzlich durch den Kunden herbeigeführt und den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurde. Die Versicherungssumme von € 50.000,-- stellt zugleich die Höchstersatzleistung für Schäden im Rahmen von Electronic Banking sowie Maestro-Service und Quick-Service während eines Versicherungsjahres dar. Das Risiko einer Fehl- oder Rückleitung, das durch die Eingabe falscher oder unvollständiger Angaben entsteht, trägt der Kontoinhaber. Bei einer Verletzung dieser Vereinbarung hat der Kunde der VKB-Bank den durch die Verletzung erzielten Nutzen vollumfänglich abzugelten sowie die VKB-Bank gegenüber dritten Informationslieferanten schad- und klaglos zu halten. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt der VKB-Bank ausdrücklich vorbehalten. Für allfällige Schäden, die im Zusammenhang mit Störungen bei Hard- oder Software des Kunden oder durch das Nichtzustandekommen des Verbindungsaufbaues mit der VKB-Bank entstehen können, trifft die VKB-Bank keine Haftung. Der Austausch von Daten erfolgt sowohl über öffentliche, nicht geschützte Einrichtungen der Post als auch über private Netzwerkanbieter. Für die dem Kunden infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Leitungsunterbrechungen, Verspätungen, Störungen oder rechtswidrigen Eingriffen in Einrichtungen der Post oder privater Netzwerkanbieter entstehenden Schäden und/oder entgangenen Gewinn ist jede Haftung der VKB-Bank ausgeschlossen. Für den aus fehlgeleiteten oder verloren gegangenen Postsendungen, aus Übermittlungsfehlern, Irrtümern, Unterbrechungen, Verspätungen, Auslassungen oder Störungen irgendwelcher Art, sowie aus -auch rechtswidrigen - Eingriffen in technische Einrichtungen der VKB-Bank oder ins übrige System, entstehenden Schaden haftet die VKB-Bank nicht, es sei denn, sie hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, und dann nur in dem Maße, in dem sie im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Im Falle von Störungen von der VKB-Bank nicht zurechenbaren Einrichtungen zur automatisierten Datenverarbeitung sowie sonstigen technischen Systemen ist eine Haftung der VKB-Bank jedenfalls ausgeschlossen. Für entgangenen Gewinn haftet die VKB-Bank in keinem Fall. Weiters haftet die VKB-Bank nicht für Fehler, die durch unsachgemäße Handhabung von ELBA der VKB-Bank durch den Kunden oder durch vom Kunden oder Dritten vorgenommene Programmmodifikation entstehen.

12. Hotline

Für Kundenfragen, welche die Anwendung betreffen, ist die Hotline der VKB-Bank zuständig. Für Kundenanfragen im Fall von Anwahlproblemen ist die Hotline der VKB-Bank zuständig. Als Abgrenzung der Zuständigkeit wird der erfolgreich abgeschlossene Anwahlvorgang definiert, d.h. dass eine Leitungsverbindung Modem-Kunde zu Modem-Bank erfolgreich aufgebaut wurde.

13. Bereitstellung von Bankinformationen

Der Kunde ist einverstanden, dass die VKB-Bank Informationen über aktuelle Angebote von Bankleistungen, sonstige Bankinformationen sowie Verständigungen an die von ihm bekannt gegebene e-Mail-Adresse übermittelt.

14. Widerruf / Kündigung

Das Recht, Bankdienstleistungen mittels eines Electronic Banking-Programms oder ELBA-internet in Anspruch zu nehmen, wird dem Kunden auf unbestimmte Zeit eingeräumt. Der Kunde und die VKB-Bank können gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner jederzeit schriftlich die weitere Inanspruchnahme bzw. Zurverfügungstellung dieser Leistungen oder Teile davon mit sofortiger Wirkung kündigen. Die VKB-Bank hat das Recht, ohne Angabe von Gründen dem Kunden die Befugnis zur Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen mittels Programm bzw. ELBA-internet mit sofortiger Wirkung zu entziehen, insbesondere wegen Verletzung gegen Pkt. 7. Bereits in Bearbeitung befindliche Aufträge bleiben davon unberührt. In allen Fällen erfolgt keine Rückübertragung der Rechte an dem Programm an die Bank und dem Kunden erwachsen keinerlei Rückerstattungsansprüche gegen die Bank. Bei Auflösung der jeweiligen Kontoverbindung erlischt die Möglichkeit zur Teilnahme.

15. Gewährleistung bei ELBA-basic, -business, -multicash

Die VKB-Bank verpflichtet sich, ab Abschluss dieses Vertrages während der hiermit zugesagten Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auftretende reproduzierbare Softwarefehler, die eine ordnungsgemäße Erteilung von Zahlungsaufträgen bzw. Abfrage von Kontoinformationen verhindern, so schnell wie möglich, entweder selbst oder durch geeignete Beauftragte, für den Kunden kostenlos zu beheben. Dies unter der Voraussetzung, dass ein Softwarefehler innerhalb dieser Frist vom Kunden der VKB-Bank schriftlich angezeigt wird. Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt jedenfalls, wenn das Softwareprodukt ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers geändert wurde, oder der Fehler auf mangelnde technische Mindestausstattung zurückzuführen ist.

16. Pflichten des Kunden bei ELBA-basic, -business, - multicash

Dem Teilnehmer ist es nicht erlaubt, die Software zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen ist die Herstellung einer Sicherungskopie zur Förderung der Betriebssicherheit. Das geistige Eigentum an Software und Dokumentation und die damit verbundenen Rechte verbleiben bei der VKB-Bank. Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die Software auf allen Datenträgern zu löschen.

17. Geschäftsbedingungen

Soweit hier nicht anders angeführt, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkskreditbank AG in der jeweils gültigen Fassung.

18. Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten wird gemäß § 104 JN als zuständiges Gericht das BG Linz vereinbart.