Tipps für erfolgreiches Sparen
Ihre Beraterin..

 

Was ist ein Spar-Übertragssegment und was ist der Unterschied zum Spardauerauftrag?

Beim Spar-Übertragssegment geben Sie der VKB-Bank den Auftrag, regelmäßig zu einem bestimmten Termin (idealerweise kurz vor dem nächsten Gehaltseingang) alles, was sich zu diesem Zeitpunkt auf Ihrem Gehaltskonto befindet, beziehungsweise bis zu einem bestimmten Betrag von Ihrem Gehaltskonto automatisch auf Ihr Sparbuch zu übertragen. Das heißt, die restliche Summe Ihres Gehalts, die Sie nicht verbraucht haben, wird abgebucht und auf Ihrem Sparbuch zu höheren Zinsen angelegt.

Beim Spardauerauftrag wird zu einem bestimmten Termin ein vorher vereinbarter Betrag automatisch auf Ihr Sparbuch übertragen. Dies ist für den regelmäßigen Vermögenszuwachs zu empfehlen.

Ich habe von der Möglichkeit der KESt-Rückerstattung gehört. Wie geht das?

Tatsächlich können einkommenslose Personen wie Kinder, nicht berufstätige Ehegatten oder Bezieher niedriger Einkommen (8.720 Euro für lohnsteuerpflichtige Einkommen) die KESt zurückfordern.

Dazu ist das Formular „E3“ ausgefüllt und mit einer Bestätigung der Bank sowie einem Nachweis des Einkommens beim Finanzamt einzubringen. Es wird jedoch bei der Rückerstattung der Alleinverdienerabsetzbetrag (364 Euro) bzw. der Kinderabsetzbetrag (610,80 Euro) abgezogen.

Man hört immer von Zinssatz und Rendite. Was bedeuten diese Ausdrücke?

Die Rendite gibt den effektiven Jahreszinssatz wieder und ist der einzige Maßstab, der zum Vergleich zwischen verschiedenen Anlageformen herangezogen werden kann.

Beispiel: Eine Spareinlage von 10.000 Euro wird mit 3 Prozent jährlich verzinst. In sechs Jahren wächst der Betrag samt Zinsen und Zinseszinsen auf 11.940,52 Euro an. Der Wertzuwachs in diesen sechs Jahren beträgt also 1.940,52 Euro oder in Prozenten ausgedrückt 19,41 %. Dieser Gesamtertrag, dividiert durch die Laufzeit von sechs Jahren, würde einen jährlichen Wertzuwachs von 3,24 Prozent ergeben. Tatsächlich ist aber die effektive Verzinsung (= Rendite) immer nur 3 Prozent pro Jahr. Das bedeutet, Kapital und die nicht behobenen Zinsen zum Jahresende werden immer nur mit 3 Prozent jährlich verzinst.