Was wird gefördert?
- Die Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern (mind. 3 Reihenhäuser bzw. 2 Doppelhäuser mit durchschnittlich maximal 400 m2 Grund je Haus)
- Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen
- Eigenheime haben eine Mindestgröße von 80 m² aufzuweisen
Wer wird gefördert?
- Österreichische Staatsbürger und EWR-Bürger oder sonstige Personen, die mehr als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u.a. einkommensteuerpflichtiges Einkommen, Sozialversicherungsbeiträge …)
- gewerbliche Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen
- Je nach Personenzahl im Haushalt gelten gestaffelte Einkommensgrenzen (Jahreshaushaltsnetto-einkommen des vergangenen Kalenderjahres oder wahlweise das durchschnittliche Einkommen der vergangenen 3 Kalenderjahre):
| 1 Person | € | 37.000,00 |
| 2 Personen | € | 55.000,00 |
| jede weitere Person | € | 5.000,00 |
| Alimentationsverpflichtung pro Kind | € | 5.000,00 |
| Einschleifregelung: Eine Überschreitung der Einkommensgrenze bis zu 10 %, 20 % bzw. 30 % ist möglich, jedoch erfolgt in diesem Fall eine Kürzung der Förderung um 25 %, 50 % bzw. 75 %. | ||
- Weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:
- das neue Haus muss Hauptwohnsitz sein
- die Rechte an der bisherigen Wohnungen der letzen 5 Jahre müssen aufgegeben werden
- mit dem Bau darf erst nach Zustimmung durch das Land OÖ. begonnen werden
- die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach grundbücherlicher Sicherstellung und Fertigstellung von Rohbau mit Dach
Wie wird gefördert?
| Darlehenshöhe | € | 69.000,00 | Niedrigstenergiehaus | NEZ ≤ 30 kWh/m² |
| € | 77.000,00 | Minimalenergiehaus | NEZ ≤ 10 kWh/m² | |
| Erhöhung pro Kind | € | 10.000,00 | (gilt auch für Kinder die innerhalb von 5 Jahren ab Zusicherung geboren werden) | |
| Barrierefrei | € | 3.000,00 | ||
| Ökobonus | € | 8.000,00 | (ökologische Dämmstoffe) | |
| Abstellplatz | € | 6.600,00 | Tiefgaragenplatz (wenn von Baubehörde zwingend vorgeschrieben) | |
| € | 3.000,00 | für oberirdische Garage | ||
| € | 20.000,00 | Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Zu- An- oder Aufbau innerhalb von 10 Jahren ab Baubewilligung - keine zusätzlichen Steigerungsbeträge (Kinder, Barrierefreiheit Ökobonus) | ||
- Darlehensgeber: OÖ. Landesbank (Hypo)
- Laufzeit: 30 Jahre
- Verzinsung & Rückzahlung: *) Beispiel: Familie mit 2 Kindern
|
Jahr |
Zinssatz |
Jährliche Annuität |
Ratenbeispiel *) |
|
1 – 5 |
1 % |
1,5 % |
111,25 Euro |
|
6 – 10 |
2 % |
3,0 % |
222,50 Euro |
|
11 – 15 |
4 % |
5,0 % |
370,83 Euro |
|
16 - 20 |
5 % |
7,0 % |
519,16 Euro |
|
21 - 30 |
6 % |
9,5 % |
704,58 Euro |
Stand: Jänner 2012
