Wohnbauförderungen für Reihenhäuser
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Was wird gefördert?

  • Die Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern (mind. 3 Reihenhäuser bzw. 2 Doppelhäuser mit durchschnittlich maximal 400 m2 Grund je Haus)
  • Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen
  • Eigenheime haben eine Mindestgröße von 80 m² aufzuweisen

Wer wird gefördert?

  • Österreichische Staatsbürger und EWR-Bürger oder sonstige Personen, die mehr als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u.a. einkommensteuerpflichtiges Einkommen, Sozialversicherungsbeiträge …)
  • gewerbliche Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen
  • Je nach Personenzahl im Haushalt gelten gestaffelte Einkommensgrenzen (Jahreshaushaltsnetto-einkommen des vergangenen Kalenderjahres oder wahlweise das durchschnittliche Einkommen der vergangenen 3 Kalenderjahre):

1 Person 37.000,00
2 Personen 55.000,00
jede weitere Person 5.000,00
Alimentationsverpflichtung pro Kind 5.000,00
Einschleifregelung: Eine Überschreitung der Einkommensgrenze bis zu 10 %, 20 % bzw. 30 % ist möglich, jedoch erfolgt in diesem Fall eine Kürzung der Förderung um 25 %, 50 % bzw. 75 %.

  • Weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:

- das neue Haus muss Hauptwohnsitz sein
- die Rechte an der bisherigen Wohnungen der letzen 5 Jahre müssen aufgegeben werden
- mit dem Bau darf erst nach Zustimmung durch das Land OÖ. begonnen werden
- die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach grundbücherlicher Sicherstellung und Fertigstellung von Rohbau mit Dach

Wie wird gefördert?

Darlehenshöhe 69.000,00  Niedrigstenergiehaus NEZ ≤ 30 kWh/m²
  77.000,00  Minimalenergiehaus NEZ ≤ 10 kWh/m²
Erhöhung pro Kind 10.000,00  (gilt auch für Kinder die innerhalb von 5 Jahren ab Zusicherung geboren werden)
Barrierefrei 3.000,00    
Ökobonus 8.000,00  (ökologische Dämmstoffe)  
Abstellplatz 6.600,00  Tiefgaragenplatz (wenn von Baubehörde zwingend vorgeschrieben)
  3.000,00  für oberirdische Garage  
  20.000,00  Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Zu- An- oder Aufbau innerhalb von 10 Jahren ab Baubewilligung - keine zusätzlichen Steigerungsbeträge (Kinder, Barrierefreiheit Ökobonus)

  • Darlehensgeber: OÖ. Landesbank (Hypo)
  • Laufzeit: 30 Jahre
  • Verzinsung & Rückzahlung: *) Beispiel: Familie mit 2 Kindern

Jahr

Zinssatz

Jährliche Annuität

Ratenbeispiel *)
(mtl. Rate ca.) für
89.000 Euro Darlehen

 1 –   5

1 %

 1,5 %

111,25 Euro

 6 – 10

2 %

 3,0 %

222,50 Euro

11 – 15

     4 %

 5,0 %

370,83 Euro

16 - 20

5 %

 7,0 %

519,16 Euro

21 - 30

6 %

 9,5 %

704,58 Euro

Stand: Jänner 2012