• Privatkund/Innen |
  • Tipps

Energieausweis - das "Pickerl" fĂŒr Ihr Haus

Beim Verkaufen, Vermieten, Sanieren oder Bauen von GebĂ€uden ist er unerlĂ€sslich – der Energieausweis. FĂŒr Haus- und WohnungseigentĂŒmer ist es aber generell wichtig zu wissen, was es mit dem Energieausweis auf sich hat.

Energieausweis

Denn seit 1. Juli 2013 gilt das neue Baurecht in Oberösterreich, mit dem auch wichtige ErgÀnzungen und Neuerungen zum Energieausweis landesrechtlich umgesetzt wurden.

Der Energieausweis


  • ist der Energie-Typenschein fĂŒr ein GebĂ€ude.

  • schafft ein GĂŒtesigel fĂŒr die Energie-QualitĂ€t von GebĂ€uden.

  • macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von GebĂ€uden „sichtbar“.

  • ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb fĂŒr Planer & Errichter, fĂŒr EigentĂŒmer sowie Vermieter, fĂŒr Kauf- und Mietinteressenten.

  • zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt konkrete Empfehlungen fĂŒr die energetische Optimierung von GebĂ€uden.

  • ist zehn Jahre ab Datum der Ausstellung gĂŒltig. Achtung: Energieausweise, die vor dem 1. Juli 2013 ausgestellt wurden, enthalten weniger Daten und gelten höchstens bis zehn Jahre nach Ausstellung.

  • wird grundsĂ€tzlich fĂŒr das gesamte GebĂ€ude erstellt, kann aber auch fĂŒr eine einzelne Wohnung oder ein GeschĂ€ftslokal innerhalb eines GebĂ€udes erstellt werden. Sollte es in einem GebĂ€ude mehrere Nutzungszonen (z.B. Wohnbereich und GeschĂ€ftsbereich) geben, sind fĂŒr diese jeweils eigene Ausweise zu erstellen.

  • muss bei grĂ¶ĂŸeren Renovierungen sowie bei Zu-, Um- oder Neubauten der Baubehörde vorgelegt werden. Auch beim Verkaufen, Vermieten oder Verpachten von HĂ€usern oder Wohnungen mĂŒssen KĂ€ufer, PĂ€chter bzw. Mieter den Energieausweis erhalten.

Der Energieausweis fĂŒr WohngebĂ€ude informiert ĂŒber die Energieeffizienz in Form einer Skala. Dargestellt werden der spezifische HeizwĂ€rmebedarf, der PrimĂ€renergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor, wobei die jeweils erreichten Werte in Energieeffizienzklassen (Klasse A++ bis G; wobei die Klasse G den schlechtesten Wert darstellt) eingeteilt werden. Auch GebĂ€udekenndaten (z.B. Brutto-GrundflĂ€che, Klimaregion) sind aufgelistet.

Was bedeuten die vier KenngrĂ¶ĂŸen auf der ersten Seite des Energieausweises?

  • HWB SK*: Der HeizwĂ€rmebedarf beschreibt jene WĂ€rmemenge, welche den RĂ€umen zur Aufrechterhaltung einer Raumtemperatur von 20 Grad rechnerisch am Standort des GebĂ€udes zugefĂŒhrt werden muss. Er ist ein Indikator fĂŒr den WĂ€rmeschutz des GebĂ€udes.

  • PEB SK*: Der PrimĂ€renergiebedarf schließt die gesamte Energie fĂŒr den Bedarf im GebĂ€ude, einschließlich des Aufwandes fĂŒr die Energieaufbringung (Herstellung, Transport), mit ein. Er ist ein Indikator fĂŒr den Bedarf an Energieressourcen.

  • CO2 SK*: Diese KenngrĂ¶ĂŸe beschreibt die dem gesamten Energiebedarf im GebĂ€ude zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener fĂŒr Transport und Erzeugung sowie aller Verluste.

  • fGEE: Der Gesamtenergieeffizienzfaktor beschreibt die Effizienz des GebĂ€udes inkl. der haustechnischen Anlagen. Das GebĂ€ude in seiner Gesamtheit wird verglichen mit einem GebĂ€ude gleicher Geometrie, das jedoch wĂ€rmetechnisch und haustechnisch nach den Anforderungen der OIB RL 6, Ausgabe 2007 ausgestattet ist. Je kleiner dieser Wert ist, umso effizienter ist das GebĂ€ude. Ein FGEE von 0,8 bedeutet z.B., dass die Gesamtenergieeffizienz um 20 % besser ist, als nach den Anforderungen der OIB RL 6, Ausgabe 2007 gefordert war.

* SK = Standortklima

Wer erstellt den Energieausweis?

Der Energieausweis ist eine Urkunde mit entsprechenden rechtlichen Wirkungen und muss daher von qualifizierten und befugten Personen ausgestellt werden. Eine Liste von Energieausweis-Erstellern finden Sie hier.

Alle Informationen finden sie als PDF.