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Kredite - Fixe oder variable Verzinsung?

Derzeit empfehlen viele, aufgrund des historisch niedrigen Zinsumfeldes bei Krediten auf Fixzinskredite zu setzen. Doch diese müssen grundsätzlich nicht günstiger sein als variabel verzinste Kredite, einige Faktoren spielen dabei eine Rolle.

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Anfang 2017 hatten mehr als ein Drittel der Neukredite eine Fixzinsbindung von mehr als fünf Jahren, Tendenz steigend. Damit wollten sich die Kreditnehmer die niedrigen Zinsen für die nächsten Jahre absichern.

Variabel verzinste Kredite sind in der Regel an den EURIBOR gebunden. Wenn dieser Referenzzinssatz steigt, steigt auch die Zinsbelastung. Der Vorteil bei variabel verzinsten Krediten – neben den aktuell günstigeren Konditionen – ist, dass eine vorzeitige (Teil-) Tilgung ohne weiteres und in jeder Höhe möglich ist. Bei Fixzinskrediten müssen Kündigungsfristen eingehalten werden, ansonsten sind Vorfälligkeitskosten zu bezahlen.

Zu beachten ist auch, dass sich bei einem variabel verzinsten Kredit wegen der laufenden Tilgungen eventuell künftige Zinserhöhungen nur auf den verringerten Saldo auswirken. Neben dem Zinssatz stellt sich auch die Frage: Kann man sich durch Zinserhöhungen die damit verbundenen höheren Raten überhaupt leisten? Ist das nicht der Fall, dann sollte man auf einen Fixzinskredit setzen. Sind allerdings in Zukunft steigende Einkünfte oder außergewöhnliche Einnahmen (z.B. Erbschaft) zu erwarten, dann hat durchaus eine variable Verzinsung Vorteile.

Kreditabsicherung durch Hypothek

Die Anschaffung einer Immobilie kann in den meisten Fällen nicht aus Ersparnissen bezahlt werden. Deshalb wird eine Kreditfinanzierung herangezogen. In der Regel erfolgt die Sicherstellung der Kreditfinanzierung mittels Hypothek.

Darunter versteht man die Eintragung eines Pfandrechts im Grundbuch zugunsten der Bank. Sollte der Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt werden, hat die Bank die Möglichkeit, ihr Pfandrecht geltend zu machen. Dies erfolgt dadurch, dass die Bank die Versteigerung der Immobilie beantragt. Aus dem Versteigerungserlös wird der aushaftende Kredit abgedeckt. Die Eintragungsgebühr der Hypothek ins Grundbuch beträgt 1,2 Prozent des Pfandrechtes. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, jeder kann sich auf die Richtigkeit der Eintragungen verlassen.

Vor einem Immobilienkauf ist es immer ratsam, im Vorfeld rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, beispielsweise durch einen Notar. Dieser kann durch Einsicht ins Grundbuch prüfen, ob der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer ist und ob auf dem Kaufobjekt eine Hypothek oder Auflagen lasten.