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Mehr Information und besserer Schutz für Anleger

MiFID II – EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente

MiFID II

Die ab 2007 beginnende Finanz- und Wirtschaftskrise offenbarte einige Schwächen der Finanzmärkte unter anderem bei der Transparenz und Funktionsweise. Der Gesetzgeber will nun mit neu geschaffenen Regeln das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wiederherstellen. Am 3. Jänner 2018 treten daher umfangreiche Änderungen im Wertpapiergeschäft in Kraft. Diese werden mit dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) umgesetzt, um den Anlegerschutz und die Transparenz am Kapitalmarkt zu verbessern.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

Vollständige Kostentransparenz bei allen Wertpapiertransaktionen
Ab 3. Jänner 2018 werden auf den Auftragsbestätigungen und bei Anlagevorschlägen die gesamten Kosten, sowohl der eigentlichen Dienstleistung, als auch der zugrunde liegenden Produkte dargestellt. Als Anleger kann man somit auf einen Blick feststellen, wie hoch die gesamte Kostenbelastung in Relation zur erwarteten Rendite eines Investments ist und damit den Sinn einer Veranlagung besser beurteilen. Zumindest einmal im Jahr erhält jeder Kunde eine Aufstellung der Gesamtkosten der Veranlagung.

Anreize von Produktherstellern
Im Rahmen einer sogenannten abhängigen Beratung werden von den Produktherstellern unter anderem Provisionen an den Vertrieb ausbezahlt. Diese Provisionen müssen die Qualität der Dienstleistung gegenüber dem Kunden verbessern. Neu ist, dass die Zahlungen vor einem Auftrag bereits detailliert offengelegt werden müssen und auch in einem jährlichen Bericht dargestellt werden. Als Anleger kann man damit sehr genau überprüfen, ob eine Anlageempfehlung objektiv oder auf Grund von gewährten Vorteilen von Herstellern ausgesprochen wird.

Die Beratung
Bei jeder Anlageempfehlung muss künftig neben einer Prüfung der Geeignetheit und Angemessenheit des angebotenen  Produktes für den Kunden auch eine schriftliche Erklärung darüber erfolgen. Die Kriterien für die Beurteilung der Geeignetheit wurden zudem um weitere Aspekte (z.B.: Verlusttragfähigkeit, Vertriebsstrategie, etc.) erweitert. Jeder Kunde wird aufgrund seiner Angaben im Anlegerprofil einem Zielmarkt zugeordnet. Finanzprodukte werden von den Konzepteuren oder von der vertreibenden Bank ebenfalls einem Zielmarkt zugeordnet. Damit ist es noch besser möglich, die passenden Anlageempfehlungen zu treffen.

Produktüberwachungspflicht
Im Sinne eines bestmöglichen Anlegerschutzes sieht das WAG 2018 eine Verpflichtung zur laufenden Überprüfung der angebotenen Produkte vor. Die Produkthersteller und der Vertrieb sind – wie oben erwähnt - verpflichtet, Zielmärkte und Zielkunden für die angebotenen Produkte zu definieren. Diese müssen laufend überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Das heißt, wenn der Zielmarkt sich ändert, darf das bestimmte Produkt nicht mehr angeboten werden. Eine Bank hat auch sicherzustellen, dass Kundenbetreuer durch laufende Schulungen entsprechende Fachkenntnis über die angebotenen Wertpapierprodukte haben.

Aufzeichnungspflicht
Das WAG 2018 verpflichtet alle Anbieter von Wertpapierdienstleistungen ab 3. Jänner 2018 alle Telefonate mit Bezug zu einer Wertpapierveranlagung aufzuzeichnen. Die Daten werden für fünf Jahre gespeichert. Auf Anfrage wird dem Kunden das aufgezeichnete Gespräch zur Verfügung gestellt.

FAZIT:

Durch MiFID II und dem WAG 2018 werden sich der Informationsumfang und der Anlegerschutz bei Wertpapiergeschäften weiter verbessern. Für Sie als Anleger bedeutet dies eine nochmalige Steigerung der Beratungsqualität der VKB-Bank. Außerdem haben Sie bei der VKB-Bank weiterhin die Gewissheit, dass Produkte nach rein objektiven Kriterien ausgewählt werden!