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Existenz­gründungs­beihilfen

Profitieren Sie von Beihilfen im Zuge Ihrer Hofübernahme.

Mit der Existenzgründungsbeihilfe wird die erstmalige Aufnahme der Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes durch junge Landwirte und deren vollwertige Berufsausbildung unterstützt. Im Idealfall kann dies bis zu 15.000 Euro inklusive Bildungsbonus betragen.

WICHTIG:

  • Anträge auf Existenzgründungsbeihilfe müssen vor Vollendung des 40. Lebensjahres, längstens bis 1 Jahr nach erster Niederlassung bei der Förderabwicklungsstelle einlangen.
  • Wird diese Frist nicht eingehalten, besteht für Junglandwirte keine Möglichkeit mehr, die Existenzgründungsbeihilfe zu beantragen.

Als erste Niederlassung gilt die erstmalige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch Erbschaft, Kauf, Pacht (oder sonstige Übernahme), Übernahme der Geschäftsanteile bei eingetragenen Personengesellschaften oder juristischen Personen, Neugründung eines Betriebes oder Teilnahme an einer neu zu gründenden oder bestehenden Betriebskooperation.

Weitere Informationen:

Land OÖ

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile

  • Unabhängig von der Existenzgründungsbeihilfe können auch andere Investitionsförderungen beantragt werden.
  • Beratung zahlt sich aus! Ihr VKB-Berater entwickelt gemeinsam mit Ihnen Ihren persönlichen Finanzierungsplan samt optimalen Förderungsmöglichkeiten.
  • Darüber hinaus hilft er Ihnen bei der gesamten Abwicklung, von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördergelder.

Wir informieren Sie gerne

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Firmenkundenberater in Ihrer VKB-Bank gerne zur Verfügung.

Mein Anliegen
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Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Informationspflichten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz (DSG) unter https://www.vkb-bank.at/datenschutzbestimmungen abrufbar.

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