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Sparen Sie Steuern mit dem Gewinnfreibetrag.

Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen zu, die betriebliche Einkünfte erzielen und setzt sich aus einem Grundfreibetrag und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen.

Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach Teil- oder Vollpauschalierung ermitteln, steht der Grundfreibetrag, nicht jedoch der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu.
Der Grundfreibetrag gilt bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro und wird im Ausmaß von 13 Prozent automatisch zuerkannt.

Für Gewinne, die 30.000 Euro übersteigen, steht Ihnen der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu. Voraussetzung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist die Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Geräte oder begünstigte Wertpapiere.

Der Gewinnfreibetrag unterliegt einer Staffelung und beträgt:

  • für die ersten 175.000 Euro der Bemessungsgrundlage: 13 % (der Grundfreibetrag wird hier eingerechnet)
  • für die nächsten 175.000 Euro der Bemessungsgrundlage: 7 %
  • für die nächsten 230.000 Euro der Bemessungsgrundlage: 4,5 %

Der Gewinnfreibetrag steht für Gewinne bis maximal 580.000 Euro zu, daher ergibt sich ein maximaler Gewinnfreibetrag von 45.350 Euro.

Beispiel

Steuerpflichtiger Gewinn:   500.000 Euro
Grundfreibetrag:   3.900 Euro (13%von 30.000 Euro)
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:   18.850 Euro (13% von 145.000 Euro)
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:   12.250 Euro (7% von 175.000 Euro)
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:   6.750 EURO (4,5% von 150.000 Euro)
Gewinnfreibetrag

Nach Ablauf der Bindungsfrist von vier Jahren können die begünstigten Wirtschaftsgüter veräußert werden.

Ihre Vorteile

  1. Steuerersparnis
  2. Keine Zweckbindung nach Ablauf der vierjährigen Behaltedauer
  3. Attraktive Kombination mit Vorsorgemodellen möglich

Wir informieren Sie gerne

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Firmenkundenberater in Ihrer VKB-Bank gerne zur Verfügung.

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