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Sparen Sie Steuern mit dem Gewinnfreibetrag.

MARKETINGMITTEILUNG:

Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen zu, die betriebliche Einkünfte erzielen und setzt sich aus einem Grundfreibetrag und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen.

Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach Teil- oder Vollpauschalierung ermitteln, steht der Grundfreibetrag, nicht jedoch der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu.
Der Grundfreibetrag gilt bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro und wird im Ausmaß von 15 Prozent automatisch zuerkannt.

Für Gewinne, die 30.000 Euro übersteigen, steht Ihnen der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu. Voraussetzung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist die Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Geräte oder begünstigte Wertpapiere.

Der Gewinnfreibetrag unterliegt einer Staffelung und beträgt:

  • Bei einer Bemessungsgrundlage von 30.000 EUR bis zu 175.000 EUR beträgt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag 13%.
  • Wird dieser Betrag überschritten, steht für die nächsten 175.000 EUR ein Freibetrag von 7% und für weitere 230.000 EUR ein Freibetrag von 4,5% zu.
  • Ab einer Bemessungsgrundlage von 580.000 EUR steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.

Durch die Prozentstaffelung ergibt sich ein Maximalausmaß von  45.950 EUR.

Beispiel

Steuerpflichtiger Gewinn:   500.000 Euro
Grundfreibetrag:   4.500 Euro (15% von 30.000 Euro)
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:   18.850 Euro (13% von 145.000 Euro)
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:   12.250 Euro (7% von 175.000 Euro)
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:   6.750 EURO (4,5% von 150.000 Euro)
Gewinnfreibetrag

Nach Ablauf der Bindungsfrist von vier Jahren können die begünstigten Wirtschaftsgüter veräußert werden.

IHRE VORTEILE

  • Steuerersparnis
  • Keine Zweckbindung nach Ablauf der vierjährigen Behaltedauer
  • Attraktive Kombination mit Vorsorgemodellen möglich

WAS SIE BEACHTEN SOLLTEN

  • Jede Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen und steuerrechtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse.
  • Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können.

Hinweis: Die Anlage in Wertpapieren ist mit unterschiedlichen Risiken verbunden. Der Gesamtertrag ist vom Verkaufszeitpunkt abhängig und auch Verluste sind möglich. Bitte beachten Sie diesbezüglich unseren allgemeinen Risikohinweis. Sie finden diesen hier.

Wir informieren Sie gerne

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Firmenkundenberater in Ihrer VKB-Bank gerne zur Verfügung.

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