Barrierefreier Umbau ist keine Frage des Alters

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Barrierefreier Umbau ist keine Frage des Alters

Barrierefreier Umbau ist keine Frage des Alters

Persönliche Lebensumstände unterliegen einem steten Wandel. Jede Lebensphase erfordert eine Neuausrichtung und Anpassung und ist mit neuen finanziellen Zielen und Verpflichtungen verbunden. Durch einen barrierefreien Umbau können Veränderungen die im Laufe eines Lebens eintreten erleichtert werden. Die VKB-Bank nimmt die Verantwortung wahr, für die besonderen Anliegen von Menschen im Alter von 60plus entsprechende Lösungen anzubieten.

Barrierefreies Bauen oder Umbauen bringt für alle Menschen Vorteile. Wenn ein Haus oder eine Wohnung altersgerecht umgebaut werden muss, geht das meist mit hohen Kosten einher. Eine Förderung im Rahmen der Wohnhaussanierung bzw. im Rahmen des Unterstützungsfonds für Wohnraumadaptierung kann dabei finanziell unterstützen. Auch für die Errichtung eines neuen Eigenheimes in barrierefreier Bauweise gibt es eine Förderung.

Förderung für die Errichtung eines Eigenheimes:

Wenn das Eigenheim in barrierefreier Bauweise errichtet wird, erhöht sich das geförderte Hypothekardarlehen um 3.000 Euro.

Förderung im Rahmen der Wohnhaussanierung:

Damit können beispielsweise die Verbreiterung von Türen, Adaptierung des Badezimmers, Einbau eines Treppenliftes gefördert werden. Die Sanierungsmaßnahmen müssen aber in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer körperlichen Beeinträchtigung stehen.

Eine Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen eines Bescheides des Bundessozialamtes über eine mindestens 50 prozentige Behinderung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme oder die Anerkennung mindestens der Pflegestufe 1 und gilt für Wohnhäuser bis zu drei Wohnungen.
 

Barrierefreier Umbau ist keine Frage des Alters

Wie sieht die Förderung aus?

Hier gibt es drei Möglichkeiten:

  • Die Förderung besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbarem Bauzuschuss in der Höhe von 12 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten für die Sanierung von behindertengerechten Maßnahmen, maximal jedoch bis 37.000 Euro (= Zuschuss in Höhe von 4.440 Euro) oder
  • aus Annuitätenzuschüssen in Höhe von 20 Prozent zu einem Sanierungsdarlehen von max. 37.000 Euro für eine Wohnung oder maximal 45.000 Euro für 2-3 Wohnungen mit einer Laufzeit von 15 Jahren.
  • Alternativ dazu gibt es seit 1. Juni 2020 eine Förderungsmöglichkeit für die Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf. Hier werden Personen gefördert, die Eigentümer von Häusern bis zu drei Wohnungen sind und einen Pflegebedarf (ab Pflegestufe 1) bei sich selbst oder anderen Personen haben. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Bescheides über die Pflegestufe.

Die höchstmöglichen förderbaren Kosten betragen je Wohneinheit 15.000 Euro. Die Förderung besteht in nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 25 Prozent der förderbaren Kosten zu einem Sanierungsdarlehen. Die Laufzeit des Bankdarlehens kann zwischen 15 und maximal 30 Jahren frei gewählt werden. Die Zuschüsse selbst werden für die ersten 15 Jahre der Darlehenslaufzeit, längstens jedoch bis zur gänzlichen Tilgung des Darlehens gewährt, und in gleichen Teilen halbjährlich ausbezahlt.

Beispiel: 1 Wohneinheit = 15.000 Euro davon 25 Prozent Zuschuss auf die Dauer von 15 Jahren ergibt einen Gesamtzuschuss in Höhe von 3.750 Euro. Anstelle der Zuschüsse zu einem Sanierungsdarlehen kann auch ein nicht rückzahlbarer Bauzuschuss gewählt werden. Die Höhe des Bauzuschusses beträgt 15 Prozent der förderbaren Kosten. Dies ergibt einen nicht rückzahlbaren Bauzuschuss in Höhe von 2.250 Euro.
 

Unterstützungsfonds für Wohnraumadaptierung:

Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung einmalige behinderungsbedingte Ausgaben (z.B. behindertengerechte Wohnungsumbauten) haben und dafür finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an den „Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung“ wenden. Die Zuschusshöhe ist vom Familieneinkommen abhängig, die maximale Förderung beträgt 6.000 Euro.

Sollten darüber hinaus noch zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sein, stehen Ihnen die VKB-Betreuerinnen und -Betreuer für passende Lösungen gerne zur Verfügung.