Individuelle Beratung
Analyse und Optimierung bestehender Vorsorgelösungen
Keiner weiß, was die Zukunft bringt, aber man kann darauf vorbereitet sein.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer individuellen Erfordernisse und entwickeln gemeinsam mit Ihnen passende betriebliche Vorsorgelösungen. Dabei stehen folgende Modelle zur Verfügung:
Bis zu 10 % des Bruttogehalts können jährlich je Mitarbeiter brutto für netto veranlagt werden. In der Ansparphase zahlt der Dienstgeber keine Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge.
Seit 2003 sind Arbeitgeber verpflichtet, für alle Mitarbeiter, die ab 1. Jänner 2003 ein neues Arbeitsverhältnis beginnen, 1,53 % des Bruttoeinkommens als Mitarbeitervorsorgebeiträge an die Gebietskrankenkassen zu leisten. Diese leitet die Beiträge an die ausgewählte Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weiter.
Ein echtes Steuerzuckerl bis zu EUR 300,00 p.a. vom Finanzamt. Diese Variante ist eine besonders attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung. Sie bringt für beide Seiten Vorteile: Der Dienstgeber spart Lohnnebenkosten, und der Dienstnehmer erhält mehr, da keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.
Analyse und Optimierung bestehender Vorsorgelösungen
Entwicklung neuer Gehaltssysteme und Präsentation im Unternehmen
Nutzung von Förderungen und Einsparung von Lohnnebenkosten
Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber