Compliance Management
Die VKB versteht unter Compliance das Handeln in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, regulatorischen Vorschriften und über- bzw. innerbetrieblichen Regelwerken. Compliance schützt Kunden, das Unternehmen und Mitarbeiter vor unbewussten Verstößen.
Bezüglich der Einhaltung von Compliance im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften unterhält die VKB hohe Standards und verlangt von allen Mitarbeitern die Einhaltung dieser Standards zur Verhinderung des Missbrauchs der Bank, sowie ihrer Produkte und Dienstleistungen, die nicht im Einklang mit den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes stehen. Die gesetzlichen Pflichten, sowie die einschlägigen Strategien und Verfahren werden im gesamten VKB-Konzern einheitlich eingehalten.
Die Compliance-Regeln verpflichten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Dienstleistung der VKB mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse der Kunden zu erbringen.
Im Verhaltenskodex der VKB werden die grundlegenden Werte bezüglich gesetzeskonformen und ethischem Verhalten im Bankgeschäft festgelegt. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Pflichten ist für die VKB eine Selbstverständlichkeit.
GMSG & FATCA
Was sind GMSG („Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz”) und FATCA („Foreign Account Tax Compliance Act”)?
Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit dem Ziel der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und Steuerflucht.
Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein von den USA im Jahr 2010 erlassenes Gesetz, das die Steuerehrlichkeit fördern und die internationale Steuerhinterziehung bekämpfen soll. Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA wurde im Jahr 2014 abgeschlossen und verpflichtet seither auch österreichische Banken, Informationen über die Konten/Depots von US-Personen an die amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) weiterzuleiten. Die VKB ist bei der amerikanischen Steuerbehörde unter der Global Intermediary Identification Number (GIIN) YL48AI.99999.SL.040 als FATCA-konformes Finanzinstitut registriert.
Im Jahr 2015 wurde von der OECD der Common Reporting Standard (CRS) entwickelt, welcher die bisher nur in Bezug auf US-Personen bestehenden Verpflichtungen zum Austausch von Informationen zu Finanzkonten auf weitere Länder ausdehnte. In Österreich wurde der CRS im Jahr 2016 durch das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) umgesetzt.
Aufgrund des FATCA-Abkommens bzw. des GMSG ist die VKB dazu verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kundinnen und Kunden sowie die entsprechenden Steueridentifikationsnummern (Tax Identification Number – TIN) zu erfragen und für im Ausland steueransässige Personen Meldungen an das Bundesministerium für Finanzen durchzuführen. Die übermittelten Informationen werden im Anschluss an die jeweiligen ausländischen Finanzbehörden weitergeleitet.
Nähere Informationen finden Sie in den unten angeführten Informationsblättern. Bei Fragen zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit kontaktieren Sie bitte Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater oder Ihre lokale Steuerbehörde. Die VKB darf als konto-/depotführendes Finanzinstitut keine steuerliche Beratung vornehmen.
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Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Zentrale Aufgabe der VKB ist es, der mittelständischen Wirtschaft und den Verbrauchern im Raum Oberösterreich und Umgebung als kompetenter Partner zur Verfügung zu stehen. Ein auf Kundennähe ausgerichtetes Kundenbeziehungsmanagement trägt ganz wesentlich zur Steigerung der Beratungsqualität und damit Kundenzufriedenheit bei. Dieses Prinzip der besonderen Kundenorientierung ermöglicht es, in Form einer transparenten Kundenbeziehung die Kunden wirklich kennenzulernen, intensiv zu betreuen und schließlich auch möglichen Verdachtsmomenten in Bezug auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung nachzugehen.
Die besonderen Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind im Wesentlichen im Finanzmarktgeldwäschegesetz, im Strafgesetzbuch und im Devisengesetz festgelegt. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist für die VKB eine Selbstverständlichkeit und dient der Unterstützung der Strafverfolgung, der Entdeckung von illegal gewonnenen Vermögenswerten sowie der effektiven Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Die Umsetzung und Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt dem Geldwäscherei-Beauftragten, der in fortlaufenden Kontakt mit der Geschäftsführung steht.