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Was sind FATCA („Foreign Account Tax Compliance Act”) und CRS („Common Reporting Standard“)?

Mit der Einführung von FATCA („Foreign Account Tax Compliance Act” ) und CRS („Common Reporting Standard“) wurde die Bekämpfung des Problems der grenzüberschreitenden Steuerflucht zum Ziel gesetzt.

Die USA haben im Jahr 2010 FATCA erlassen, um die Steuerehrlichkeit bei ihren Steuerpflichtigen zu erhöhen.
Zur Umsetzung von FATCA wurde ein bilaterales Abkommen  zwischen der Republik Österreich und den USA (IGA) abgeschlossen. Mit diesem Abkommen werden alle inländischen Finanzinstitute zur Meldung von bestimmten Personen-, Konto- und Depotdaten von US-Steuerpflichtigen an die US-Steuerbehörde (IRS) verpflichtet.

Die Volkskreditbank AG ist ein FATCA konformes Finanzinstitut. Die Bank wurde unter Model 2 IGA 2 registriert und erhielt als Global lntermediary Identification Number (GIIN): YL48AI.99999.SL.040.

Die OECD entwickelte daraufhin den CRS, worin sich die die Teilnehmerstaaten zum gegenseitigen Datenaustausch eventuell steuerrelevanter Informationen verpflichten. Durch das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG), das am 01.10.2016 in Kraft getreten ist,  wurde der Common Reporting Standard in nationales Recht implementiert.

Die VKB-Bank ist im Rahmen des GMSG verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden zu erheben beziehungsweise jene Staaten, in denen ihre Kunden mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig sind. Ab 01.10.2016 ist somit von allen Neukunden bzw. Kunden mit neuem Produkt verpflichtend die Steueransässigkeit zu erheben. Kunden, die in einem am CRS teilnehmenden Staat steuerlich ansässig sind, sind vom Austausch von steuerrelevanten Personen-, Konto- und Depotdaten  umfasst. Die Daten werden von den Banken an das BMF gemeldet, anschließend werden diese Informationen an die jeweiligen ausländischen Finanzbehörden weitergeleitet. Kunden, die ausschließlich in Österreich steuerlich ansässig sind, sind von der Meldung ausgenommen.
Nähere Informationen finden Sie in den unten angeführten Informationsblättern. Bei Unsicherheiten bezüglich Steueransässigkeiten empfehlen wir eine Abklärung mit dem Steuerberater.