Das kleine Förderungen-ABC

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Das kleine Förderungen-ABC

Egal ob Hausbau oder Sanierungen – Förderungen können die Finanzierung solcher Vorhaben erleichtern und auch vorantreiben. Die Beratung durch eine Expertin oder einen Experten ist sehr zu empfehlen. Sie können wichtige Informationen rund um die nötigen Voraussetzungen, die Antragstellung bis zu den jeweiligen Fristen liefern.

Anbei ein kleiner Überblick über wichtige Informationen rund um die Förderungen:

Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen, die österreichische Staatsbürger beziehungsweise EWR-Bürger sind. Nicht-EWR-Bürger werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

Für alle Wohnbauförderungen gelten aber bestimmte Einkommensgrenzen. Diese sind in der folgenden Tabelle angeführt:

1 Person 37.000,00 Euro
2 Personen 55.000,00 Euro
für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt ohne Einkommen + 5.000,00 Euro
Alimentationsverpflichtungen pro Kind + 5.000,00 Euro

Hier gilt aber auch eine sogenannte Einschleifregelung, das bedeutet: Überschreitet das Einkommen die Grenze um bis zu 10 Prozent, 20 Prozent oder gar 30 Prozent kann man dennoch eine Förderung erhalten. Hier erfolgt nur eine Kürzung des Förderdarlehens um 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent.

Doch wie sieht eine Einkommensberechnung aus?

Nachzuweisen ist das Jahreshaushaltseinkommen für das vorangegangene Kalenderjahr. Bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern gilt das Einkommen des Kalenderjahres vor der Förderungszusicherung. Bei Eigenheimen ist das Einkommen des Kalenderjahres nachzuweisen, welches dem Zeitpunkt des Ansuchens vorangeht. Bei Mietwohnungen das Einkommen des Kalenderjahres vor der Wohnungszuweisung.

Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen kann bei Bedarf jeweils der Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre zur Berechnungen herangezogen werden.

Was genau versteht man bei Errichtungs-, Sanierungs- und Kaufförderung unter Haushaltseinkommen?

Die Summe der Einkommen des Förderungswerbers und des mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners.

Zusicherung:

Amtliche Erledigung der bewilligten Förderung, die durch einen Beschluss der Oberösterreichischen Landesregierung herbeigeführt wurde. Erst durch die Zusicherung entsteht ein Rechtsanspruch auf die zugesicherte Förderung. Der Förderungswerber, der eine nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geförderte Wohnung bezieht, hat innerhalb von sechs Monaten ab Bezug dieser Wohnung seine Rechte (z.B. Eigentums- oder Mietrecht) an der bisherigen Wohnung aufzugeben und dies dem Land Oberösterreich nachzuweisen.

Wo gibt es überall Förderungen?

  • Förderungen im Bereich Neubau (Eigenheime)
  • Förderungen im Bereich Neubau (Mehrgeschossiger Wohnbau)
  • Förderungen im Bereich Nutzung erneuerbarer Energie
  • Förderungen im Bereich Sanierung
  • Förderprogramm für die erstmalige Installation von privaten Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen sowie für den Einbau von thermischen Solaranlagen in bzw. auf Bestandswohngebäuden


     
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