Förderungenfür Private

Eine Frau mit beiger Hose und weißem Shirt und Jacke entspannt liegend auf einer Couch, die Arme hinter dem Kopf verschränkt.

Damit Ihr Wohntraum Realität wird, prüft Ihre VKB-Kundenberaterin bzw. Ihr VKB-Kundenberater gerne, welche Förderungsmöglichkeiten Sie bei Wohn- oder Hausbau in Anspruch nehmen können.

Der optimale Mix aus Förderungen, Eigenmitteln und Bankkredit bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wohnträume unkompliziert zu verwirklichen. Ihr Ihre VKB-Kundenberaterin bzw. Ihr VKB-Kundenberater erstellt für Sie gerne ein individuelles Finanzierungs- und Förderkonzept und ist Ihnen bei der Antragstellung und Abwicklung behilflich.

Verwirklichen Sie Ihre Wohnträume mit Förderungen für Wohn- und Hausbau.
Foto eines älteren Hauses, das gerade saniert wird, es ist ein Gerüst davor aufgebaut.
Förderungen

Wohnhaussanierung

Sanieren Sie einfach und günstig! Unter dem Motto „Aus alt mach neu!“ können Sie energiesparende Maßnahmen, wie Fassade, Fenster, Dach oder eine Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf sorgenfrei realisieren. Das Land Oberösterreich fördert derartige Maßnahmen mit einem regelmäßigen Zuschuss zu einem Bankdarlehen (25 Prozent der förderbaren Summe) oder mit einem einmaligen Bauzuschuss (15 Prozent der förderbaren Summe).

Beim Wohnhaussanierungsdarlehen kann die Laufzeit des Darlehens zwischen 15 und 30 Jahren frei gewählt werden. Ebenso, ob Sie als Förderung einen regelmäßigen Zuschuss oder einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss in Anspruch nehmen möchten.
 

  • Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen
    • Umfassende Sanierung
    • Einzelbauteilsanierung
    • Substanzerhaltende Maßnahmen
    • Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf
  • Errichtung von Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau
  • Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden

Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern bis zu drei Wohnungen. Wird das sanierte Eigenheim von der Eigentümerin oder dem Eigentümer selbst bewohnt, gelten Einkommensgrenzen.
 

Beispiel: Sanierungskosten Haus € 50.000,-- Bankdarlehen mit 15 Jahren Laufzeit. Der Gesamtzuschuss für die Darlehenslaufzeit beträgt € 12.500,-- oder € 7.500,-- bei einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss

… finden Sie direkt unter folgenden Links oder Förderstellen: 

Foto eines Pärchen, das am Boden in einer Wohnung sitzt - die Frau hat einen Zopf und hält ein Tablet in der Hand. Neben ihnen steht ein Farbeimer und ein Pinsel.
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für EigenheimeWohnbauförderung

Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von monatlichen Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschusses.

Als künftiger Hausbauer haben Sie nun die Möglichkeit, aus vier Fördervarianten auszuwählen. Klassisch mit 30-jähriger Laufzeit und variabler Verzinsung oder mit einer 20, 25 oder 35-jährigen Laufzeit mit fixer Verzinsung oder mit einem einmaligen Bauzuschuss.

Mit dieser stabilen und kalkulierbaren Finanzierungsform können Häuslbauer ihren Wohntraum einfach und risikolos realisieren. 

Die Errichtung von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen. Die Errichtung einer zweiten Wohnung innerhalb von 10 Jahren ab Datum der ursprünglichen Baubewilligung des Eigenheims.

Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind, das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen, ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben und deren Einkommen gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigen.

Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern errichtet ein Wohnhaus.
75.000 Euro Sockelbetrag für die zwei Erwachsenen, plus 30.000 Euro für die zwei Kinder. 
Förderdarlehen: 105.000 Euro mit einem Rückzahlungszuschuss von 14.000 Euro seitens Land OÖ.

 … finden Sie direkt unter folgenden Links der Förderstellen:

Foto einer modernen Reihenhaussiedlung.
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für ReihenhäuserWohnbauförderung

Gefördert wird die Errichtung von Reihenhäusern bzw. Doppelhäusern durch die Gewährung von monatlichen Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschusses. 

Die Anlage muss aus mindestens 3 Reihenhäusern bzw. 2 Doppelhäusern bestehen. Als Käuferin oder Käufer des Reihenhauses oder Doppelhauses haben Sie nun die Möglichkeit aus vier Fördervarianten auszuwählen. Klassisch mit 30-jähriger Laufzeit und variabler Verzinsung oder mit einer 20, 25 oder 35-jährigen Laufzeit mit fixer Verzinsung oder mit einem einmaligen Bauzuschuss.

Die Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern sofern die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht, deren zugeordnetes Grundstück einschließlich der verbauten Fläche im Durchschnitt für jedes Eigenheim der Gesamtanlage 400 m² nicht übersteigt. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen. Das Eigenheim muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen.

Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind, das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen, ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben und deren Einkommen gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigen.

Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern erwirbt ein Reihenhaus.
95.000 Euro Sockelbetrag für die zwei Erwachsenen, plus 30.000 Euro für die zwei Kinder.
Förderdarlehen: 125.000 Euro mit einem Rückzahlungszuschuss von 16.500 Euro seitens Land OÖ.

… finden Sie direkt unter folgenden Links der Förderstellen:

Foto eines alten Hauses, das abgerissen und neu aufgebaut wird. Das Dach ist mit einer Plane abgedeckt und die Fenster und Türen noch nicht wieder eingebaut.
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Abbruch und NeubauWohnbausanierung

Alternative Fördermöglichkeit zur Wohnbauförderung. Alte Bausubstanz aber gute Lage? Mit der neuen Sanierungsförderung Abbruch und gleichzeitiger Neubau können Sie sich Ihren Wohntraum in guter Lage einfach realisieren.

Das Land Oberösterreich fördert diese Maßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderbaren Kosten oder einem nicht rückzahlbaren Bauzuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderbaren Summe.

Diese Fördervariante bietet eine Alternative zur herkömmlichen Wohnbauförderung. Mittels Zuschuss durch das Land Oberösterreich ist dies eine durchaus überlegenswerte und interessante Finanzierungsmöglichkeit.

Der Abbruch eines Wohnhauses und der gleichzeitige Neubau eines Eigenheims mit höchstens drei Wohnungen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Abbruch eines Wohnhauses und einen gleichzeitigen Neubau eines Eigenheims beabsichtigen. Wird das neu errichtete Eigenheim von der Eigentümerin oder dem Eigentümer selbst bewohnt, gelten Einkommensgrenzen.

Förderhöhe: Die höchstmöglichen förderbaren Kosten betragen 75.000 Euro.

Förderzuschläge:

  • Wohneinheitenbonus: Bei der Schaffung einer 2. und/oder 3. Wohneinheit erhöhen sich die förderbaren Kosten um je 8.000 Euro.
  • Ökologiebonus: Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe im Bereich der gesamten Fassadenfläche und der obersten Geschoßdecke erhöhen sich die förderbaren Kosten um 5.000 Euro. Beim Verzicht in der gesamten Gebäudehülle (davon ausgenommen erdberührte Dämmschichten) erhöhen sich die förderbaren Kosten um 10.000 Euro.
  • Ortskernbonus: Wenn die Sanierung in einem Siedlungsschwerpunkt durchgeführt wird, erhöhen sich die förderbaren Kosten um 5.000 Euro.

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3D-Bildmarke der VKB

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