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Wohnhaussanierung Abbruch und Neubau

Wovon Sie auch träumen – wir machen Ihre Träume wahr!

Alternative Fördermöglichkeit zur Wohnbauförderung. Alte Bausubstanz aber gute Lage? Mit der neuen Sanierungsförderung Abbruch und gleichzeitiger Neubau können Sie sich Ihren Wohntraum in guter Lage einfach realisieren. Das Land Oberösterreich fördert diese Maßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderbaren Kosten oder einem nicht rückzahlbaren Bauzuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderbaren Summe.

Diese Fördervariante bietet eine Alternative zur herkömmlichen Wohnbauförderung. Mittels Zuschuss durch das Land Oberösterreich ist dies eine durchaus überlegenswerte und interessante Finanzierungsmöglichkeit.

Was wird gefördert?

Der Abbruch eines Wohnhauses und der gleichzeitige Neubau eines Eigenheims mit höchstens drei Wohnungen.


Wer wird gefördert?

Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Abbruch eines Wohnhauses und einen gleichzeitigen Neubau eines Eigenheims beabsichtigen. Wird das neu errichtete Eigenheim von der Eigentümerin oder dem Eigentümer selbst bewohnt, gelten Einkommensgrenzen.


Förderhöhe:

Die höchstmöglichen förderbaren Kosten betragen 75.000 Euro.


Förderzuschläge:

  • Wohneinheitenbonus: Bei der Schaffung einer 2. und/oder 3. Wohneinheit erhöhen sich die förderbaren Kosten um je 8.000 Euro.
     
  • Ökologiebonus: Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe im Bereich der gesamten Fassadenfläche und der obersten Geschoßdecke erhöhen sich die förderbaren Kosten um 5.000 Euro. Beim Verzicht in der gesamten Gebäudehülle (davon ausgenommen erdberührte Dämmschichten) erhöhen sich die förderbaren Kosten um 10.000 Euro.
     
  • Ortskernbonus: Wenn die Sanierung in einem Siedlungsschwerpunkt durchgeführt wird, erhöhen sich die förderbaren Kosten um 5.000 Euro.


Weiterführende Informationen finden Sie direkt unter folgenden Links der Förderstellen:

Ihre Vorteile

  • Individuelle Beratung und das Know-how erfahrener WohnPlus-Spezialistinnen und WohnPlus-Spezialisten
  • Rasche und kompetente Abwicklung
  • Zuschuss zur Tilgung eines Bankdarlehens. Die Höhe des Zuschusses beträgt ein Viertel (25 %) der förderbaren Kosten.
  • Das Bankdarlehen kann mit einer Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren selbst frei gewählt werden.

Alternativ

  • Anstelle der Zuschüsse zu einem Bankdarlehen kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss gewählt werden. Die Höhe des Bauzuschusses beträgt 15 % der förderbaren Kosten.

Wir informieren Sie gerne

Unsere Wohnbau- und Förderungs-Spezialistinnen und -Spezialisten helfen Ihnen gerne bei der Realisierung Ihrer Wohnträume.

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Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Informationspflichten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz (DSG) unter https://www.vkb-bank.at/datenschutzbestimmungen abrufbar.

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