Mitwirkungspolitik gem. § 185 BörseG 2018

Mitwirkungspolitik gem. § 185 Börsegesetz 2018 und Kosteninformation gem. § 182 Börsegesetz

Die VKB-Bank informiert über ihre Mitwirkungspolitik gem. § 185 Börsegesetz


In Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse gibt die VKB-Bank ihre Mitwirkungspolitik bekannt, mit der die Mitwirkung der Aktionäre durch ihre Anlagestrategie sichergestellt und integriert wird.
Diese Transparenz bezieht sich ausschließlich auf die in der VKB-Bank vollzogene Vermögensverwaltung aufgrund einer erteilten Vollmacht, auch Portfoliomanagement. Dieses Portfoliomanagement investiert vorrangig in äußerst liquide Aktien mit hoher Marktkapitalisierung. Durch den Umstand, dass das Investitionsvolumen in diesem Bereich eher gering ausfällt, ergibt sich ein dementsprechend geringer Anteil der Portfolios am Grundkapital der investierten Aktiengesellschaften.

§ 185 Abs 1 Z 1 BörseG 2018 normiert, dass die Mitwirkungspolitik zu beschreiben hat

a)    wie die VKB-Bank die Gesellschaften, in die sie investiert hat, hinsichtlich wichtiger Angelegenheiten überwacht, auch in Bezug auf Strategie, finanzielle und nicht finanzielle Leistung und Risiko, Kapitalstruktur, soziale und ökologische Auswirkungen und Corporate Governance,

b)    wie die VKB-Bank Dialoge mit Gesellschaften führt, in die sie investiert hat,

c)    wie die VKB-Bank Stimmrechte und andere mit Aktien verbundene Rechte ausübt,

d)    wie die VKB-Bank mit anderen Aktionären zusammenarbeitet,

e)    wie die VKB-Bank mit einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaften, in die sie investiert hat, kommuniziert und

f)    wie die VKB-Bank mit tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit ihrem Engagement umgeht.

Dazu führt die VKB-Bank aus wie folgt:

a)    Basis für die Investition in Aktiengesellschaften ist ein fundiertes Auswahl- und Monitoringverfahren. Die laufende Überwachung der Aktiengesellschaften erfolgt  durch den Aktienspezialisten und dem Portfoliomanagement der VKB-Bank, sowie einem externen Research- und Analysepartner, der eine regelmäßige Bewertung und Kontrolle durchführt. Grundsätzlich werden großkapitalisierte, führende Unternehmen mit überdurchschnittlichen Qualitätsmerkmalen auf Grundlage einer Fundamentalanalyse ausgewählt.  

b)    Aufgrund der geringen Anteile der Portfolios am Grundkapital erfolgt mit den betreffenden Aktiengesellschaften in der Regel kein Dialog.

c)    Die Stimmrechte werden grundsätzlich im besten Interesse der Kunden ausgeübt. Bei allen Angelegenheiten, die Kundeninteressen nachhaltig beeinflussen könnten, kann das Stimmrecht ohne jegliche Einflussnahme durch Dritte und ausschließlich im besten Kundeninteresse selbst ausgeübt oder an Dritte mit einer ausdrücklichen Weisung, wie das Recht auszuüben ist, delegiert werden. Dabei stützt man sich auf Informationen die man von der Lagerstelle, den Produktspezialisten oder Dritten (Research- und Analysepartner) erhält oder aus der Presse erfährt. In der Regel wird allerdings das Stimmrecht aufgrund geringer Anteile der Portfolios am Grundkapital der investierten Aktiengesellschaften nicht ausgeübt.

Dividenden: Ein Gewinn der betroffenen Aktiengesellschaften wird in der VKB-Bank einheitlich in Form einer Cashdividende ausgeschüttet. 

Bezugsrechte und sonstige Kapitalmaßnahmen: Die Ausführung etwaiger Bezugsrechte im Rahmen einer Kapitalerhöhung und eine Teilnahme bei sonstigen Kapitalmaßnahmen erfolgt nach vorheriger Prüfung und Empfehlung durch die Aktienspezialisten der VKB-Bank in Abstimmung mit dem externen Research- und Analysespezialisten. 

d)    In der Regel erfolgt keine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, da der Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaften meist nicht wesentlich ist.

e)    Der Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft wird als nicht wesentlich eingestuft und dementsprechend erfolgt keine Kommunikation mit anderen einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaft.

f)    Die Wertpapier-Compliance-Richtlinie sowie die Richtlinie Verhinderung von Interessenskonflikten der VKB-Bank stellt sicher, dass Interessenskonflikte vermieden werden und unvermeidbare Interessenskonflikte unter Wahrung des Kundeninteresses aufgelöst werden. Die Richtlinie fußt auf der Unternehmensstrategie der VKB-Bank und damit auf derer Geschäftsgrundsätzen. Daraus wurde der Verhaltenskodex für Mitarbeiter der VKB-Bank abgeleitet, der von Integrität und Loyalität geprägt ist. 

Kosteninformation gemäß § 182 Börsegesetz

Es werden den Emittenten Kosten wie folgt verrechnet:

Der jeweilige niedrigere Verrechnungssatz wird ab der ersten Verständigung des übersteigenden Kontigents angewendet.

  • 0 bis 50 Verständigungen                     € 6,14 plus USt. / Verständigung
  • 51 bis 100 Verständigungen                   € 3,91 plus USt. / Verständigung
  • über 100 Verständigungen                    € 2,24 plus USt. / Verständigung


Kosten für andere Dienstleistungen wie zum Beispiel Aktionärsidentifizierungen gemäß Börsegesetz werden nach tatsächlichen Aufwand zu einem Stundensatz € 107,26 zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet.