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Neue Eigenheimförderung

Eigenheimförderung

Gute Nachrichten für angehende Hausbauer. Seit 01. Juli 2018 gibt es eine neue Wohnbauförderung mit einer neugestalteten variablen Verzinsung. Gleichzeitig wurde auch die Fixzinsvariante bis 31.12.2019 verlängert. 

Mit der Neugestaltung der Förderung soll insbesondere dem Ziel einer besseren Unterstützung zur Schaffung von Eigentum Rechnung getragen werden. Aufgrund der bereits länger andauernden Niedrigzinsphase war die Wohnbauförderung für die Fördernehmer zu wenig attraktiv.

Raschere Tilgung bei einem Förderdarlehen mit variabler Verzinsung:

Um die Fördernehmer bei einer rascheren Tilgung des Förderdarlehens zu unterstützen, wurde die Finanzierung mit variabler Verzinsung neu aufgestellt. Der Ratenverlauf wurde geglättet und die Tilgung des Kapitals setzt bereits mit dem Beginn der Laufzeit in einem höheren Ausmaß ein. Dadurch gestalten sich zwar die Raten in der ersten Hälfte der Darlehenslaufzeit höher, bewirken aber damit eine frühere Tilgung des Darlehens. Dies führt zu einer niedrigeren Zinsbelastung und somit zu einem niedrigeren Gesamtrückzahlungsbetrag. Im Vergleich zur bisherigen Variante entfällt der steile Anstieg der Raten gegen Ende der Laufzeit. 
Die Höhe des Zuschusses beträgt ein Sechstel des Darlehensbetrages aufgeteilt auf die Laufzeit. 

Förderdarlehen mit einer variablen Verzinsung haben eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren.
 

Beispiel zur Förderung: Familie mit zwei Kindern, Niedrigenergiehaus, Darlehen 74.000,- €

Laufzeit Zuschuss Rückzahlung monatlich, steigend
30 Jahre 1/6 des geförderten Darlehens monatliche Anfangsrate € 181,12

Verlängerung der Förderdarlehen mit Fixzins (befristet bis 31.12.2019)

Mit der Verlängerung der Finanzierungsvariante mit Fixzins haben Hausbauer auch in Zukunft Planungs- und Finanzierungssicherheit. Jeder Hausbauer weiß somit bereits bei Abschluss seines Kreditvertrages, wie hoch die Raten für die gesamte Kreditdauer hindurch sein werden. Die Fixverzinsung beträgt für den Förderwerber mindestens 1 Prozent der gesamten Verzinsung. Das Land Oberösterreich übernimmt bis zu 1,5 Prozent der gesamten Verzinsung. Die derzeitige Verzinsung beträgt 2,5 Prozent.

Beispiel zur Förderung: Familie mit 2 Kindern, Niedrigenergiehaus, Darlehen 74.000,00 Euro

Die monatlich gleichbleibenden Rückzahlungsraten stellen sich bei diesem Beispiel bei folgenden Zinsannahmen (Gesamtverzinsung 2 %, 2,5 % und 3 %) wie folgt dar:

Beispiel zur Förderung: Familie mit zwei Kindern, Niedrigenergiehaus, Darlehen 74.000,00 Euro

Förderdarlehen mit einer Fixverzinsung haben eine Gesamtlaufzeit von 20 Jahren.
Gesamtverzinsung Zuschuss Land OÖ Zinssatz Fördernehmer Rückzahlung monatlich, fix
2,00 % 1,00 % 1,00 % fixe monatliche Rate ca. 341,- €
2,50 % 1,50 % 1,00 % fixe monatliche Rate ca. 341,- €
3,00 % 1,50 % 1,50 % fixe monatliche Rate ca. 360,- €

Verlängerung der Förderdarlehen mit Direktzuschuss in Höhe von 6 % (befristet bis 31.12.2019)

Dabei handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 6 % des geförderten Hypothekardarlehens. Mit dieser Neugestaltung der OÖ. Eigenheim-Förderung 2018 soll leistbares Bauen und Wohnen auch in Zukunft gewährleistet werden.

Niedrigenergiehaus € 50.000,00
2 Kinder á € 12.000,00 € 24.000,00
gefördertes Hypothekardarlehen € 74.000,00
davon 6 % Direktzuschuss € 4.440,00