Werden Sie Teil unseres Erfolgs!
Sie brennen für Erfolg? Wir auch! Als Genossenschaftsmitglied begleiten Sie die VKB-Bank auf dem Weg Richtung Erfolgskurs. Bereits ab 80 Euro kann jede Bankkundin und jeder Bankkunde Anteile an der seit 150 Jahren in Oberösterreichs Regionen verwurzelten und wertbeständigen Volkskredit Verwaltungsgenossenschaft erwerben.

Vorteile aus der Beteiligung am Unternehmenserfolg:
- Beteiligung ab zehn Geschäftsanteilen zu je acht Euro möglich.
- Möglichkeit zur Mitgestaltung als Teilhaberin oder Teilhaber.
- Die Gewinnbeteiligung wird jährlich in Form einer Dividende ausgeschüttet.
Wichtige Informationen:
1. Haftung: Die Haftung der Mitglieder ist eine einfach beschränkte, das heißt, jedes Mitglied haftet mit seine Geschäftsanteilen sowie noch mit einem weiteren Betrag in der Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile (Nachschusspflicht: § 9 der Satzung).
2. Dividendenverteilung: Über die Dividendenausschüttung beschließt jährlich die Generalversammlung.
3. Kündigung und Haftungsdauer: Ein Ausscheiden ist bei rechtzeitiger Kündigung mit Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Auszahlung der Geschäftsanteile erfolgt entsprechend der Regelungen gem § 5 der Satzung. Nach dem Ausscheiden besteht eine dreijährige Haftungsdauer (siehe „Risikohinweis und Haftung“).
Neue Höchstgrenze für Anteilszeichnung: Profitieren Sie vom Erfolg der VKB-Bank Die Genossenschaft als Eigentümerin gibt der VKB-Bank die Kraft, ihren Erfolg unabhängig und selbstständig für ihre Heimat einzusetzen. Durch eine Erhöhung der Zeichnungsgrenze auf 1.000 Stück haben Sie als Genossenschaftsmitglied nun die Chance, vom Erfolg der VKB-Bank zu profitieren und ihren Erfolgskurs gleichzeitig abzusichern. Diese maximale Obergrenze für Geschäftsanteile beträgt sowohl für Privatkundinnen und -kunden als auch für Firmenkundinnen und -kunden je 1.000 Anteile (Gesamtnominale € 8.000,-).
Jetzt Genossenschaftsanteile zeichnen!
Dieses Angebot von Veranlagungen der Volkskredit Verwaltungsgenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (die "Emittentin") erfolgt ausschließlich in Österreich an dort ansässige Anleger durch und auf Grundlage des vom Prospektkontrollor, Grant Thornton Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 1 / Top 13, 1100 Wien, Österreich), gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Kapitalmarktgesetzes 2019, in der jeweils geltenden Fassung (das "KMG"), kontrollierten und veröffentlichten Kapitalmarktprospekts vom 9. Dezember 2022 (der "Kapitalmarktprospekt"). Der Kapitalmarktprospekt wurde nach den Vorschriften des KMG gemäß Schema A erstellt und ist hier abrufbar:
Fragen Sie Ihre VKB-Betreuerin oder Ihren VKB-Betreuer, wie Sie als Teilhaberin oder Teilhaber die Zukunft einer einzigartigen Bank und damit des Wirtschaftsraums Oberösterreich mitgestalten können.
Marketingmitteilung: Bei diesen Informationen handelt es sich um eine Marketingmitteilung, die ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Diese Informationen sind unverbindlich und stellen weder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf noch eine Beratungsleistung, ein Angebot oder eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Genossenschaftsanteilen dar, noch ersetzen sie ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Anlage- und Steuerberater.
Haftungsausschluss: Die dargestellten Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Inhalte sowie das Eintreten von Prognosen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.
Hinweis Bedingungen: Es sind ausschließlich die Angaben in der Satzung der Volkskredit Verwaltungsgenossenschaft verbindlich. Dieses Dokument ist auf Anfrage bei den VKB-BetreuerInnen bzw. telefonisch unter +43 732 76 37-0 erhältlich.
Risikohinweis und Haftung: Die Aufnahme als Mitglied kann gemäß § 3 Abs 2 der Satzung auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Jede Beteiligung durch Geschäftsanteile ist mit dem Risiko des Totalverlusts der Geschäftsanteile verbunden. Darüber hinaus besteht eine Nachschusspflicht gem. § 9 der Satzung, wonach jedes Mitglied außer mit seinem Geschäftsanteil auch mit einem weiteren Betrag in Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile haftet. Ungeachtet der Auszahlung des Geschäftsguthabens dauert die Haftung des Ausscheidenden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 78 Abs. 1 GenG) drei Jahre ab Eintragung des Ausscheidens im Mitgliederregister an. Insbesondere weisen wir auch auf die in der Satzung enthaltenen Kündigungsrechte gem § 4 der Satzung samt Auszahlungsregelungen der Geschäftsanteile gem § 5 der Satzung hin. Weiters weisen wir darauf hin, dass sowohl das Bestehen als auch die Höhe der Dividendenausschüttung vom jährlichen Geschäftserfolg abhängt und in der jährlichen Generalversammlung beschlossen wird.