Mehr Netto vom Brutto durch Veranlagung vor Steuern

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Mehr Netto vom Brutto durch Veranlagung vor Steuern

In Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsphase ist eine ertragreiche Vorsorge, ohne größere Risiken einzugehen, schwer umsetzbar. Gewinnausschüttungen und höhere Einkommen sind in Österreich mit nahezu 50 Prozent Abgabenlast belastet. Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten, damit Sie auch hier möglichlichst viele Vorteile genießen können.

Mögliche Lösungen

Als geschäftsführende Gesellschafterin oder geschäftsführender Gesellschafter haben Sie beim Thema „Altersvorsorge in eigener Sache“ einen großen Vorteil: Sie können nämlich selbst entscheiden, ob Sie Ihre gesetzliche Pension mit privaten (versteuerten) Beiträgen finanzieren oder (steueroptimiert) als Firmenpension über das Unternehmen gestalten.
Eine über das Unternehmen erteilte Pensionszusage samt dazu abgestimmter Finanzierung ist heute attraktiver denn je und stellt das ideale Vorsorgeinstrument dar. Egal, ob man sich in der Rolle der Geschäftsleitung die eigene Altersvorsorge sichern oder wichtige Mitarbeitende an die Firma binden möchte.

Und so funktioniert es:

Die klassische Form einer Firmenpension ist die „Direkte Leistungszusage“. Das Unternehmen verspricht in einer schriftlichen Vereinbarung – der sogenannten Pensionszusage –, für die Alterspension des Begünstigten aufzukommen. Die internen Pensionsrückstellungen stellen eine gewinnmindernde Verbindlichkeit dar. Zur vollständigen Finanzierung der Pensionszusage werden Wertpapiere oder kapitalansparende Versicherungslösungen herangezogen.
Mit kalkulierbarem Aufwand entsteht eine sichere Pension und Sie sorgen rechtzeitig vor, damit Ihr Unternehmen liquide bleibt. Je nach persönlicher Situation kann die Alterspension mit einer Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder mit einer Hinterbliebenenvorsorge kombiniert werden.

Mehr Netto vom Brutto durch Veranlagung vor Steuern

Ihre Vorteile bei entsprechender Gestaltung

  • Versicherungsprämien sind Betriebsausgaben und vermindern den steuerpflichtigen Gewinn.
  • Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bauen sich langsam auf. Sie sind in Höhe des Deckungskapitals zu aktivieren.
  • Diesem Aktivierungswert steht die Rückstellung der Pensionsverbindlichkeiten gegenüber.
  • Künftige Gehaltserhöhungen können ohne Lohnnebenkosten und Abgaben „vom Barlohn in einen Vorsorgelohn umgewandelt” werden.
  • Die Pensionsempfängerin oder der Pensionsempfänger ist später für die Leistung einkommensteuerpflichtig. Jedoch von Abgaben an die Sozialversicherung befreit.
  • Flexibel in Gestaltung, Finanzierung und Mobilität.
  • Die Veranlagung über Versicherung erfolgt im klassischen Deckungsstock als Sondervermögen.
  • Durch die „Veranlagung vor Steuern“ steht mehr Geld zum Ansparen der Firmenpension zur Verfügung.
  • Der Kapitalaufbau über eine Rückdeckungs-versicherung erhöht die Eigenkapitalquote und verbessert das Bilanzbild.
  • Durch die Verpfändung der Ansprüche an die Begünstigten wird Zusage insolvenzsicher gestaltet.
  • Je nach Konstellation keine Auswirkung auf die Handelsbilanz.

Unser Tipp
Nützen Sie einen Beratungstermin zur Analyse Ihrer Möglichkeiten im Unternehmen und legen Sie Ihre persönlichen Ziele fest. Wir kümmern uns um das Konzept zur Firmenpension inklusive der Berechnung einer Rückdeckungsversicherung.