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EU-Instant-Payments: Was ändert sich ab 9. Oktober 2025?

01. Oktober 2025 zur Blog-Übersicht

Mit den EU-Instant-Payments gibt's ab dem 9. Oktober 2025 noch mehr Tempo und mehr Sicherheit bei SEPA-Überweisungen von Privat- und Firmenkunden. Wir erklären Ihnen, was das konkret bedeutet.

Eine Tastatur, welche SEPA-Payments symbolisiert

Was steckt hinter der Instant-Payment-Verordnung?

Ab 9. Oktober 2025 ist es möglich, Express Überweisungen - also Überweisungen in Echtzeit - in den gesamten SEPA-Raum durchzuführen. Ein weiterer zentraler neuer Aspekt ist die sogenannte Empfängerüberprüfung ("Verification of Payee"): Bei jeder SEPA-Überweisung und jeder SEPA-Echtzeitüberweisung wird künftig vor Freigabe geprüft, ob der angegebene Empfängername mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt.

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Eine Person, die Online Banking nutzt

Was ändert sich ab 9. Oktober konkret?

1. SEPA-Echtzeitüberweisungen werden regulär möglich

Dort, wo SEPA-Überweisungen möglich sind (z. B. in VKB CONNECT, der VKB CONNECT App oder in VKB CONNECT Business, am SB-Überweisungsgerät), können Sie künftig immer Express Überweisungen, also Echtzeitüberweisungen, nutzen. 

2. Transparenter Zahlungsstatus in Echtzeit

Nach dem Senden sehen Sie sofort, ob die Überweisung erfolgreich war oder nicht – kein Warten mehr auf Statusmeldungen.

3. Persönliche Limits möglich

Sie haben künftig die Option, ein individuelles Echtzeitüberweisungslimit festzulegen. Wird eine Überweisung darüber hinaus versucht, wird sie abgelehnt.

4. Empfängerüberprüfung

Vor der Autorisierung wird der angegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abgeglichen.
Folgende Rückmeldungen sind möglich:

  • Name stimmt überein
  • Name stimmt „nahezu“ überein (z. B. kleine Abweichungen)
  • Name stimmt nicht überein
  • Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden (z. B. bei technischen Problemen).

Wichtig: Auch bei negativer Überprüfung kann die Überweisung ausgeführt werden – allerdings werden Sie vor Freigabe über mögliche Haftungsrisiken informiert.

Ausnahmen und Sonderfälle

Nicht in allen Fällen muss diese Empfängerüberprüfung durchgeführt werden:

  • Überweisungen außerhalb des EWR
  • Zahlungen in anderen Währungen als Euro
  • SEPA-Lastschriften oder SEPA-Eilüberweisungen
  • Überweisungen auf Nicht-Zahlungskonten (z. B. Spar- oder Kreditkonten)
  • SEPA-Überweisungen, bei denen Banken Empfängerdaten automatisch vorausfüllen

Ausschließlich für Firmenkunden: 

  • Bei Sammelüberweisungen von Unternehmen kann auf die Prüfung verzichtet werden.

Unsere Empfehlungen für Sie

Für Privatkunden

  • Übernehmen Sie den Empfängernamen direkt aus der Rechnung – Tippfehler vermeiden.
  • Nutzen Sie QR-Codes auf Rechnungen, wenn vorhanden – sie enthalten korrekte Kontoinformationen.
  • Übernehmen Sie bei einer „nahezu Übereinstimmung“ den von der Bank zurückgemeldeten Namen.
  • Bei Abweichungen: Empfänger kontaktieren, Daten abgleichen
  • Achten Sie weiter auf Sicherheit: keine Links in SMS/E-Mails, TAN-Daten nicht weitergeben!

Für Firmenkunden

  • Überprüfen Sie Ihre Zahlungsverfahren und passen Sie Systeme ggf. an.
  • Geben Sie auf Rechnungen stets den korrekten Kontoinhaber an.
  • Integrieren Sie QR-Codes auf Rechnungen oder vermeiden Sie lose Zahlungsanweisungen.
  • Prüfen Sie, ob Sie SEPA-Lastschriften nutzen können (sofern sinnvoll).
  • Auf Wunsch können bis zu 4 Alias-Kontonamen hinterlegt werden, damit Zahlungen auch bei Namensvarianten korrekt ausgeführt werden

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