Aufsichtsratsvorsitzender Matthäus Schobesberger im Interview
Aufsichtsrats-Chef Matthäus Schobesberger über die Bedeutung der Neuausrichtung der VKB und warum die Genossenschaftsstruktur sowohl Ertragskraft als auch Unabhängigkeit stärkt.

Marketingmitteilung
"Es ist ein Ruck durch die Bank gegangen"
Es ist viel passiert in den vergangenen drei Jahren: Eine neue Strategie wurde umgesetzt, ein neuer Außenauftritt verwirklicht, und mit Markus Auer wurde ein neuer Generaldirektor berufen, der außerhalb der VKB Erfahrungen sammeln konnte und den Markt kennt. „Unser Fundament ist solide, aber mit der neuen Führung ist ein wichtiger Ruck durch die Bank gegangen. Der Fokus liegt heute auf Geschäftsbereichen, mit denen wir am Ende des Tages Gewinne erwirtschaften. Das ist uns in den letzten drei Jahren gut gelungen, denn dies stärkt die Ertragskraft und somit unsere Unabhängigkeit“, resümiert Matthäus Schobesberger, der den Veränderungsprozess der VKB als Aufsichtsratsvorsitzender begleitet hat. Der Unternehmer, begeisterte Privatpilot und Attersee-Liebhaber übt diese Funktion seit 2017 aus. Ihn verbindet eine lange Zusammenarbeit mit seiner Bank: Bereits 1999 zog er in den Aufsichtsrat ein, und seit 2011 ist er Präsident der Volkskredit Verwaltungsgenossenschaft.
"Unsere Genossenschaft verfolgt ein urdemokratisches Prinzip. Jeder hat eine Stimme – egal, wie viel Geld man hat."
"Übernahme ausgeschlossen"
Die Selbstständigeit der VKB ist ein hohes Gut für Schobesberger. Ohne den Genossenschaftsgedanken wäre sie nicht denkbar: “Ertragreiches Wachstum ist entscheidend für den Erfolg, aber unsere Eigentümerstruktur ist die größte Sicherheit für die Unabhängigkeit.” Die VKB ist als Aktiengesellschaft nicht an der Börse notiert, sondern zu 100 Prozent im Eigentum der Genossenschaft. Jeder der 14.634 Genossenschafter hat unabhängig von seinen Anteilen nur eine Stimme. Die Anteile, die ein Genossenschafter zeichnen kann, sind auf 1.000 Stück zu je acht Euro limitiert. “Somit ist eine Übernahme, wie wir sie aus der Welt der Börse kennen, ausgeschlossen.”
Positive monetäre Effekte
Für den studierten Juristen sind Genossenschaften aktueller denn je. Das gehypte Crowdfunding sei im Prinzip nichts anderes als die genossenschaftliche Idee aus dem 19. Jahrhundert. Und es sind durchaus Parallelen zum Gründungsjahr der VKB und zur Gegenwart zu erkennen. 1873 drückte eine schwere Wirtschaftskrise auf die Stimmung. Landwirte und Gewerbetreibende erhielten keine Kredite – oder nur zu Wucherzinsen. In dieser Lage wurde von Bischof Rudigier die “Oberösterreichische Volkskredit” als Vorläufer der VKB gegründet. Heute rückt die Genossenschaft erneut ins Blickfeld. Warum? Matthäus Schobesberger betont die monetären Effekte: Kaufen Genossenschafter Anteile, erhöht sich das Eigenkapital der Genossenschaft und des VKB-Konzerns. In den vergangenen beiden Jahren flossen circa 10 Millionen Euro an Neu- und Nachzeichnungen in die Stärkung der Eigenkapitalbasis. "Wir können keine Kapitalerhöhung wie börsennotierte Aktiengesellschaften durchführen, aber wir können Genossenschafter dazu einladen, ihre Anteile aufzustocken. Darum haben wir in jeder Genossenschaftssitzung Neuzeichnungen von neuen Genossenschaftern und Nachzeichnungen, wenn Anteile erhöht werden."
Mehr als nur Kunde
Genossenschafter kann nur werden, wer Kundin oder Kunde bei der VKB ist. Das heißt: Bereits mit der Kontoeröffnung können Genossenschaftsanteile erworben werden. Für Schobesberger ist diese Art der mittelbaren Teilhabe an einer Bank auch ein Kundenbindungsinstrument. Genossenschafter haben die Chance, von der Dividende zu profitieren. Ein wesentliches Element ist das Gemeinschaftsgefühl. Die Genossenschaftsstruktur besteht aus einem bunt gemischten Publikum mit fast allen Alters- und Berufsgruppen. “Unsere Genossenschaft verfolgt ein urdemokratisches Prinzip. Jeder hat eine Stimme – egal, wie viel Geld man hat”, sagt Schobesberger. Das wichtigste Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Auf dieser wird jedes Jahr über den Dividendenvorschlag entschieden und wer die leitenden Organe der Volkskredit Verwaltungsgenossenschaft werden sollen.
Allgemeiner Risikohinweis
Marketingmitteilung und Prospekthinweis: Bei diesen Informationen handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Sie stellen weder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf noch eine Beratungsleistung dar. Ein öffentliches Angebot von Veranlagungen der Volkskredit Verwaltungsgenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung erfolgt ausschließlich in Österreich an dort ansässige Anleger ausschließlich auf Grundlage der im veröffentlichten Kapitalmarktprospekt vom 9. Dezember 2022 enthaltenen Angaben, ergänzt durch allfällige Nachträge, welche in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin – www.vkb-bank.at/teil-der-vkb-bank/genossenschafter – abruf- und einsehbar sind.
Hinweis Bedingungen: Es sind ausschließlich die Angaben in der Satzung der Volkskredit Verwaltungsgenossenschaft verbindlich. Dieses Dokument ist auf Anfrage bei den VKB-Betreuern bzw. telefonisch unter +43 732 76 37-0 erhältlich.
Risikohinweis und Haftung: Die Aufnahme als Mitglied kann gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Jede Beteiligung durch Geschäftsanteile ist mit dem Risiko des Totalverlusts der Geschäftsanteile verbunden. Darüber hinaus besteht eine Nachschusspflicht gem. § 9 der Satzung, wonach jedes Mitglied außer mit seinem Geschäftsanteil auch mit einem weiteren Betrag in Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile haftet. Ungeachtet der Auszahlung des Geschäftsguthabens dauert die Haftung der Ausscheidenden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 78 Abs. 1 GenG) drei Jahre ab Eintragung des Ausscheidens im Mitgliederregister an. Insbesondere weisen wir auch auf die in der Satzung enthaltenen Kündigungsrechte gemäß § 4 der Satzung samt Auszahlungsregelungen der Geschäftsanteile gemäß § 5 der Satzung hin. Weiters weisen wir darauf hin, dass sowohl das Bestehen als auch die Höhe der Dividendenausschüttung vom jährlichen Geschäftserfolg abhängen und in der jährlichen Generalversammlung beschlossen werden.