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Die VKB-Bank stärkt Frauen in ihrer Selbstbestimmung mit Tipps zur Pensionsvorsorge

Eine Frau leistet in ihrem Leben zu einem großen Teil unbezahlte Arbeit. Darunter fällt die Kindererziehung, der Haushalt, die Betreuung der pflegebedürftigen Angehörigen. Rund 64% der gesamten Arbeitszeit von Frauen ist also ohne finanzielle Leistung. Zu einem geringen Teil wird die Kindererziehung für die Pension angerechnet, auch wenn in diesem Zeitraum keine Pensionsbeiträge bezahlt werden. 

Gastartikel von Finanz- und Versicherungsexperten Stefan Moser:

Stefan Moser

Aufgrund der Kindererziehung oder Pflege muss eine Frau oft auf eine Teilzeitbeschäftigung zurückgreifen oder ihr ist es gar nicht mehr möglich ein Dienstverhältnis einzugehen (Stichwort 24h Pflege). Zusätzlich kommt noch, dass eine günstige, ganztätige Kinderbetreuung leider immer noch nicht flächendeckend angeboten wird. Eine externe 24h Pflege ist für viele Familien finanziell gar nicht leistbar. Das heißt, ihr sind oft die Hände gebunden, die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie ist also eine nicht umsetzbare Situation.
Hat sie die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, ist es trotzdem finanziell gesehen ein großer Nachteil, da nur geringe Beiträge auf das Pensionskonto wandern. 
Früher war eine Teilzeitbeschäftigung zur Berechnung der Pension nicht vollschlagend betreffend, da nur die letzten 15 Erwerbsjahre zur Berechnung herangezogen wurden. Heute sieht die Sachlage schon anders aus da zur Berechnung der Alterspension der Durchschnitt der letzten 40 Beitragsjahre herangezogen werden.
 

Nur um sich einmal bewusst zu werden, welche finanziellen Einbußen das oft mit sich bringt: 
Laut der Pensionsversicherungsanstalt liegt die durchschnittliche Alterspension einer Frau in Oberösterreich bei ca. € 1.011,- Brutto (Stand Dezember 2017), bei Männern bei ca. € 1.873,- Brutto

 

Was kann man gegen eine drohende Armut im Alter also nun tun?

Rechtzeitig vorsorgen ist die Devise:
Wir raten, sich schon frühzeitig um eine bessere Pension zu kümmern. 

Tipps:

  • Bei Teilzeitbeschäftigung jede Möglichkeit zur Aufstockung nützen
  • Statt Stunden zu reduzieren eine Verlagerung der Arbeitszeit prüfen
  • Auch während der Kindererziehung erwerbstätig bleiben
  • Möglichkeit der Veränderung von Elternteilzeit zur Stundenaufstockung nützen
  • Mit dem Partner gemeinsam die Elternteilzeit nützen
  • Pensionssplitting mit dem Partner vereinbaren (Erklärung anbei)
  • Schul- und Studienzeiten nachkaufen (wenn finanziell möglich)
  • Freiwillige Höherversicherung
  • Private Pensionsvorsorge
  • Betriebliche Vorsorge nutzen

Was ist Pensionssplitting?

Für die Jahre der Kindererziehung gibt es die Möglichkeit, dass Eltern ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Dabei wird ein Teil der Kontogutschrift des erwerbstätigen Elternteiles an den Erziehenden übertragen. Dadurch reduziert sich teilweise der finanzielle Verlust des haupterziehenden Elternteils.
Teilgutschriften sind im Zeitraum vom Jahr der Geburt des Kindes bis zum Alter von 7 Jahren möglich. Sind mehrere Kinder geboren worden, sind Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre möglich. Die Höhe begrenzt sich auf maximal 50% der Teilgutschrift aus der Erwerbstätigkeit, jedoch nur bis zur Jahreshöchstbeitragsgrundlage.
 

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