Energieausweis - das "Pickerl" für Ihr Haus
Beim Verkaufen, Vermieten, Sanieren oder Bauen von Gebäuden ist er unerlässlich – der Energieausweis. Für Haus- und Wohnungseigentümer ist es aber generell wichtig zu wissen, was es mit dem Energieausweis auf sich hat.

Denn seit 1. Juli 2013 gilt das neue Baurecht in Oberösterreich, mit dem auch wichtige Ergänzungen und Neuerungen zum Energieausweis landesrechtlich umgesetzt wurden.
Der Energieausweis…
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ist der Energie-Typenschein für ein Gebäude.
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schafft ein Gütesigel für die Energie-Qualität von Gebäuden.
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macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden „sichtbar“.
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ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb für Planer & Errichter, für Eigentümer sowie Vermieter, für Kauf- und Mietinteressenten.
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zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt konkrete Empfehlungen für die energetische Optimierung von Gebäuden.
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ist zehn Jahre ab Datum der Ausstellung gültig. Achtung: Energieausweise, die vor dem 1. Juli 2013 ausgestellt wurden, enthalten weniger Daten und gelten höchstens bis zehn Jahre nach Ausstellung.
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wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (z.B. Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese jeweils eigene Ausweise zu erstellen.
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muss bei größeren Renovierungen sowie bei Zu-, Um- oder Neubauten der Baubehörde vorgelegt werden. Auch beim Verkaufen, Vermieten oder Verpachten von Häusern oder Wohnungen müssen Käufer, Pächter bzw. Mieter den Energieausweis erhalten.
Der Energieausweis für Wohngebäude informiert über die Energieeffizienz in Form einer Skala. Dargestellt werden der spezifische Heizwärmebedarf, der Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor, wobei die jeweils erreichten Werte in Energieeffizienzklassen (Klasse A++ bis G; wobei die Klasse G den schlechtesten Wert darstellt) eingeteilt werden. Auch Gebäudekenndaten (z.B. Brutto-Grundfläche, Klimaregion) sind aufgelistet.
Was bedeuten die vier Kenngrößen auf der ersten Seite des Energieausweises?
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HWB SK*: Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen zur Aufrechterhaltung einer Raumtemperatur von 20 Grad rechnerisch am Standort des Gebäudes zugeführt werden muss. Er ist ein Indikator für den Wärmeschutz des Gebäudes.
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PEB SK*: Der Primärenergiebedarf schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude, einschließlich des Aufwandes für die Energieaufbringung (Herstellung, Transport), mit ein. Er ist ein Indikator für den Bedarf an Energieressourcen.
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CO2 SK*: Diese Kenngröße beschreibt die dem gesamten Energiebedarf im Gebäude zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Transport und Erzeugung sowie aller Verluste.
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fGEE: Der Gesamtenergieeffizienzfaktor beschreibt die Effizienz des Gebäudes inkl. der haustechnischen Anlagen. Das Gebäude in seiner Gesamtheit wird verglichen mit einem Gebäude gleicher Geometrie, das jedoch wärmetechnisch und haustechnisch nach den Anforderungen der OIB RL 6, Ausgabe 2007 ausgestattet ist. Je kleiner dieser Wert ist, umso effizienter ist das Gebäude. Ein FGEE von 0,8 bedeutet z.B., dass die Gesamtenergieeffizienz um 20 % besser ist, als nach den Anforderungen der OIB RL 6, Ausgabe 2007 gefordert war.
* SK = Standortklima
Wer erstellt den Energieausweis?
Der Energieausweis ist eine Urkunde mit entsprechenden rechtlichen Wirkungen und muss daher von qualifizierten und befugten Personen ausgestellt werden. Eine Liste von Energieausweis-Erstellern finden Sie hier.
Alle Informationen finden sie als PDF.