„Raus aus Öl und Gas und Sanierungsoffensive 2021 / 2022

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„Raus aus Öl und Gas" und Sanierungsoffensive 2021 / 2022

Die in den Vorjahren stark nachgefragte Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ wird 2021 und 2022 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive neu aufgelegt. Mit dieser Initiative soll der Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtert und ein Zeichen für Klimaschutz, Umwelt, Innovation und Technologie gesetzt werden. Für die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ und die Sanierungsoffensive 2021/2022 stehen insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 400 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ reserviert.

PV

Sanierungsoffensive 2021 / 2022

Wer wird gefördert?
Das Förderansuchen kann von natürlichen Personen eingereicht werden, die

  • (Mit-)Eigentümerinnen und (Mit-)Eigentümer
  • Bauberechtigte
  • oder Mieterinnen und. Mieter

eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sind beziehungsweise

  • GebäudeeigentümerInnen oder deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung)

eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke beziehungsweise des Dachs
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke beziehungsweise des Kellerbodens
  • Sanierung oder Austausch der Fenster und Außentüren

sowohl bei Ein-/Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern als auch im mehrgeschoßigen Wohnbau.
 

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungskosten werden mit maximal 10 Prozent aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. 
 

Ein-/Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus

Förderungsmaßnahme maximale Förderung thermische Sanierung
Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme kann gefördert werden) 2.000 Euro
Teilsanierung 40 Prozent 4.000 Euro
Umfassende Sanierung guter Standard 5.000 Euro
Umfassende Sanierung klimaaktiv 6.000 Euro

Bei Verwendung von Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöht sich die oben genannte maximale Förderung um 50 Prozent.

Die Förderung ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnung ermittelt und ausbezahlt.

Mehrgeschoßiger Wohnbau

Förderungsfähige Maßnahme Förderung
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard 50 Euro / m² Wohnnutzfläche
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard mit NAWARO bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) 75 Euro / m² Wohnnutzfläche

Die Förderung ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnung ermittelt und ausbezahlt. Die Antragstellung ist ausschließlich online unter www.sanierungsscheck21.at/efh beziehungsweise www.sanierungsscheck21.at/mgw möglich. Eine Kombination mit einer Landesförderung des Bundeslandes OÖ. ist möglich.

Frau checkt Heizung

„Raus aus Öl und Gas“ 2021 / 2022

Wer wird gefördert?

Das Förderansuchen kann von natürlichen Personen eingereicht werden, die

  • (Mit-)Eigentümerinnen und (Mit-)Eigentümer
  • Bauberechtigte
  • oder Mieterinnen beziehungsweise Mieter

eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sind beziehungsweise

  • Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer oder deren bevollmächtigte Vertretung (z. B. Hausverwaltung)

eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten.
 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystem.

  • Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme.
  • Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert-

sowohl bei einem Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus als auch im mehrgeschoßigen Wohnbau.

Ein-/Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus

Förderungsfähige Maßnahme Max. Förderung
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe („Raus aus Öl und Gas“, Gas Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) 5.000 Euro *

Mehrgeschoßiger Wohnbau

Förderungsfähige Maßnahme Förderung
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe („Raus aus Öl und Gas“, Gas Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen)  
Anlagen < 50 kW 5.000 Euro *
Anlagen 50 kW bis 100 kW 8.000 Euro *
Anlagen > 100 kW 10.000 Euro *
Zentralisierung des Heizungssystems– je neu angeschlossener Wohnung 1.500 Euro / Wohneinheit

Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.

 

Einreichverfahren in zwei Schritten beim Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus

Schritt 1:– Die Registrierung mit Ihrem baureifen beziehungsweise bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at/efh. Registrierungen können so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31. Dezember 2022. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.

Schritt 2:– Die Antragstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. Eine Kombination mit einer Landesförderung des Bundeslandes OÖ. ist möglich.

Lassen Sie sich gleich in einem persönlichen Gespräch von einer WohnPlus-Spezialistin oder einem WohnPlus-Spezialisten oder Ihrer Individualkundenbetreuerin oder Ihrem Individualkundenbetreuer beraten.

*Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte
 Förderung um 20 Prozent reduziert.

Die Förderung ist mit maximal 35 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch sowie Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.