Haushaltsversicherung abschliessen
- VKB-Bank - anders ist gut.
- Absichern & Vorsorgen
- Absichern materieller Risiken
- Haushaltsversicherung
Der beste Schutz für Ihre Wertsachen in den eigenen vier Wänden.
Die Wohnung ist der Platz, an dem Sie sich am wohlsten fühlen. Sie haben viel investiert, um Ihren ganz persönlichen Wohntraum zu verwirklichen. Sichern Sie sich mit einer Haushaltsversicherung ab, damit Ihr Wohnglück auch lange anhält.
Nicht nur kleine Alltagsschäden, sondern auch unerwartete Ereignisse wie Feuer-, Wasserleitungs- oder Einbruchschäden bedeuten neben Aufregung und organisatorischem Aufwand vor allem, finanzielle Belastungen.
In einem Beratungsgespräch erstellt das VKB-Versicherungsservice gerne die passende, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, Haushaltsversicherung, damit ihr Hab und Gut vor den wichtigsten Gefahren gut geschützt ist und Sie bei einem Schadensfall keine schwerwiegenden finanzielle Folgen zu befürchten haben.
Tipp
Halten Sie eine Liste Ihrer Wertgegenstände wie Schmuck, Gemälde oder Bargeld in Ihrem Zuhause aktuell, um bei Bedarf die Versicherungssumme anpassen zu können.
Wir informieren Sie gerne
Ihr VKB-Berater informiert Sie gerne über individuelle Lösungen für Ihre Lebenssituation.
Hinweis
Volkskreditbank AG, Versicherungsagentur, 4010 Linz, Rudigierstraße 5-7, Postfach 116; GISA 27506233
Das könnte Sie auch interessieren

- Nicht nur Recht haben, auch Recht bekommen!
Rechtsschutzversicherung
Streit ist nicht gleich Streit. Sind die Fronten einmal verhärtet, wird es kompliziert und teuer. Denn Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht gleichzusetzen.
Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und sichert Sie finanziell vor Kosten eines Rechtsstreits ab.

- Sichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche ab.
Privathaftpflicht
Üblicherweise bietet die Haushaltsversicherung Versicherungsschutz für die Abwehr von ungerechtfertigten und die Übernahme von berechtigten Schadenersatzansprüchen.
Gerade bei jungen Erwachsenen ist es oft der Fall, dass die Mitversicherung bei den Eltern mit Volljährigkeit endet, ohne dass gleichzeitig ein eigener Versicherungsschutz entsteht