Fondsgebundene Lebensversicherung für Kinder - CleVestino
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- Fondsgebundene Lebensversicherung für Kinder
Kleine Kinder, große Träume - Starten Sie bereits jetzt damit, Ihr Kind oder Enkelkind bei der Umsetzung von Zukunftsplänen zu unterstützen und es für alle Eventualitäten zu rüsten. Mit den Helvetia Kinder-Vorsorgelösungen schaffen Sie ein finanzielles Fundament, auf das es später für die erste eigene Wohnung, das erste eigene Auto oder eine große Reise zurückgreifen kann. CleVestino - fondsgebundene Lebensversicherung mit vielen Vorteilen:
- Flexible Veranlagungsmöglichkeiten
- Große Fondsauswahl (inkl. Sicherungskonto sowie fünf gemanagte Portfolios)
- Höhere Renditechancen
Die optimale Starthilfe für Ihr Kind
Vielseitig - so wie die Wünsche und Träume Ihrer Kinder. Der CleVestino stellt eine optimale Kinder-Vorsorgelösung für all jene dar, die auch bei ihren Investitionen individuell und flexibel sein möchten. Egal ob ausgewählte Fonds oder gemanagte Portfolios, mehr Sicherheit oder größeren Renditechancen am Kapitalmarkt - die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen und worauf Sie persönlich Wert legen.
- Gemanagte Portfolios: Insgesamt können Sie zwischen fünf gemanagten Portfolios mit unterschiedlicher Risikobereitschaft wählen.
- Individuelle Fondsauswahl: Selbstverständlich können Sie auch aus unserer großen Auswahl an über 200 Investmentfonds und ETFs die richtige Veranlagung für Ihr Kind auswählen.
- Sicherungskonto: Das Helvetia Sicherungskonto kann als flexibler Sicherheitsbaustein ausgewählt werden.
- Nachhaltige Investition möglich - FairFuture Lane
Sie hätten lieber eine Mischung? Nutzen Sie die frei kombinierbare Veranlagung bestehend aus gemanagten Portfolios, dem Sicherheitskonto und der individuellen Fondsauswahl.
Optimal vorgesorgt
Auch kleine Beträge können in Summe viel bewirken!
Der CleVestino kann bereits ab 30 Euro im Monat abgeschlossen werden. Er ist somit nicht nur für die eigenen Kinder eine gute Investition in die Zukunft, sondern ist auch en tolles Geschenk für Paten- und Enkelkinder.
Versorgerklausel
Bei den Helvetia Kindervorsorgeprodukten ist die Versorgerklausel automatisch integriet. Was bedeutet das genau? Sollte der Versorgerin oder dem Versorger etwas zustoßen, so übernimmt die Helvetia solange der Vertag läuft und max. bis zum 27. Lebensjahr des Kindes die Prämienzahlung.
Flexibilität
Im Leben passieren oft unvorhersehbare Dinge, das macht es aber auch so spannend. Aus diesem Grund ist es aber auch wichtig, die Vorsorge an die veränderte Lebenssituation anzupassen. CleVestino ist flexibel gehalten und eröffnet Ihnen verschiedene Möglichkeiten:
- Zuzahlungen sind zu jedem Monatsersten bereits ab dem zweiten Monat möglich.*
- Auszeitvereinbarung: Durch die flexible Auszeitvereinbarung lassen sich unvorhersehbare Lebensphasen, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Weiterbildung oder Karenz bei unverändertem Ablebensschutz überbrücken.**
- Entnahmen sind bereits nach dem ersten Versicherungsjahr möglich.***
Baby-Plus (optional wählbar)
Bei Inanspruchnahme von Karenz übernimmt Helvetia für Sie die Prämienzahlung bis zu 18 Monate und bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 24 Monate. Zusätzlich bietet Baby-Plus auch bei Familienhospitzkarenz finanziellen Ausgleich.
CleVestino - Der Begleiter für einen finanziell abgesicherten Lebensweg Ihres Kindes
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Nachhilfe bei unfallbedingtem Fernbleiben von der Pflichtschule
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Entschädigung bei Knochenbruch
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Entnahme bei Matura oder Lehrabschluss
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Entnahme bei Führerschein
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Kostenübernahme bei Hubschrauberbergung
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Auszeitvereinbarung
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Entnahme bei Hochzeit
Kontakt
Sie möchten Ihr Kind bei einem selbstständigen Start ins Leben unterstützen? Wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit Ihrer VKB-Betreuerin oder Ihrem VKB-Betreuer.
*Die maximale Höhe der Zuzahlung ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Bruttoprämiensumme.
**Die Auszeitvereinbarung kann erst nach 3 Jahren in Anspruch genommen werden, da Innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre eine Prämienfreistellung von über einem Jahr laufzeitabhängig zu einer Nachversteuerung führen kann. (Rechtsgrundlage Juli 2018)
***Es muss eine ausreichende Deckungsrückstellung im Vertrag verbleiben.