Holen Sie sich (mögliche) Zuschüsse von öffentlichen Förderstellen für Ihre Investitionen.
Für Investitions- und Wachstumsprojekte von bestehenden Unternehmen können über öffentliche Förderstellen wie die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.(ÖHT), das Land OÖ. etc. im Einzelfall nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Für den Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Kammerzugehörigkeit – Sektion Tourismus- und Freizeitwirtschaft) sind die ÖHT und in weiterer Folge die Bundesländer bzw. deren Förderinstitutionen zuständig. Bestehende Unternehmen aus allen anderen Branchen fallen betreffend die klassischen Unternehmensinvestitionen in die Zuständigkeit der aws. Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) hat ebenfalls die Möglichkeit, Entwicklungsprojekte mit Zuschüssen zu unterstützen. Die Zuschussmittel für ein Investitionsvorhaben/ Entwicklungsprojekt können sich aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zusammensetzen. Die Förderobergrenzen werden durch das EU-Beihilfenrecht geregelt.
Ihre Vorteile
- Individuelle Beratung und Know-how erfahrener Förderspezialisten
- VKB-Fördercheck für die sichere Planung Ihrer Vorhaben
- Maßgeschneiderte Förderungskonzepte
- Professionelle Unterstützung bei der Beantragung
- Rasche und kompetente Abwicklung
Welche Investitionen im Einzelfall und in welcher Höhe mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse gefördert werden, ist in den jeweils gültigen Förderrichtlinien zu jeder Förderaktion geregelt.
Achtung:
Förderanträge sind VOR Investitionsbeginn (vor der ersten Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, Leistung, Fakturierung, An-/Zahlung) bei den jeweiligen Förderstellen einzubringen!
Weiterführende Informationen finden Sie direkt unter folgenden Links auf die jeweiligen Produkte der Förderstellen: