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  • 11. Juli 2017
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Geduld zahlt sich aus beim Fondssparen von Mag. Markus Hinterberger

Um in der Zukunft finanziell unabhängig zu sein, müssen die Weichen frühzeitig gestellt werden. Mag. Markus Hinterberger, Leiter Veranlagung der VKB-Bank, empfiehlt Fondssparen für einen langfristigen Vermögensaufbau.

Mag. Markus Hinterberger, Leiter Veranlagung der VKB-Bank
Mag. Markus Hinterberger, Leiter Veranlagung

Wie veranlagt man richtig?

Hinterberger: Grundsätzlich soll zu Beginn jeder Veranlagung ein Gespräch mit einem VKB-Berater stehen, um die Kernfragen zu klären: "Was ist mein Anlageziel, wann will ich es erreichen und wie risikobereit bin ich?" Diese Angaben werden regelmäßig überprüft, um sie an die Lebensumstände anzupassen. Je früher man beginnt, desto besser. Dadurch hat man mehr Spielraum. Bei langfristigem Ansparen reichen so bereits kleine monatliche Raten. Größere Investitionen sollte man nicht auf einmal tätigen, sondern zeitlich staffeln, so kann man auf Kursschwankungen reagieren. Ebenso ist auf eine Streuung der Investitionen zu achten, um das Risiko bei Einzeltiteln zu verringern.

Was ist noch zu bedenken?

Es gibt zwei Arten von Fonds. Bei ausschüttenden Fonds werden Erträge aus der Veranlagung des Fonds auf das Konto überwiesen, bei thesaurierenden Fonds werden diese hingegen innerhalb des Fonds wiederveranlagt. Bei monatlichen Sparraten ist die Inflation ein Thema. Damit die Raten trotz steigendem Preisniveau ihren Wert behalten, können sie indexiert - an die preisliche Entwicklung angebunden - werden. Dafür gibt es verschiedene Richtwerte, wie etwa den Verbraucherpreisindex.

Muss man ein Börsenprofi sein, um zu veranlagen?

Nein, man kann in VKB-Anlage-Mix-Fonds investieren, die von Experten der VKB-Bank gemanagt werden. Diese halten sich über die Markt- und Wirtschaftsentwicklung am Laufenden und wählen entsprechend die Investitionen in Länder über Branchen bis zu den unterschiedlichen Anlageklassen aus. Die Unabhängigkeit der VKB-Bank ist dabei ein klarer Vorteil, denn die Entscheidung für Produkte kann objektiv und im Interesse der Kunden getroffen werden. Je nach Risikobereitschaft gibt es drei Modelle: Die Classicvariante enthält überwiegend risikoarme Anleihen, beim Dynamikmodell investiert man neben Anleihen auch in Aktien, Rohstoffe und alternative Investements und bei der Trendform hauptsächlich in Aktienfonds.

Gibt es Risiken?

Wie bei jeder Veranlagung in Wertpapiere besteht die Möglichkeit von Kursschwankungen und in weiterer Folge von Verlusten. Der Gesamtertrag bei Aktien und Fonds hängt stark davon ab, wann die Geldanlage zu welchem Kurs aufgelöst wird.

Anlegerschutz neu

Die Finanzkrise 2008/2009 hat deutlich gemacht, wie instabil die Finanzmärkte sein können, welchen Schaden Verwerfungen an den Kapitalmärkten bei Anlegern verursachen und das es vielfach noch keine Regelungen gibt. Mit der Novelle der „Markets In Financial Instruments Directive“ (kurz MiFID), sollten diese Missstände beseitigt werden. In Österreich wird diese Richtlinie der EU vor allem in Form des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2018) umgesetzt. Das WAG 2018 soll für Anleger ein höheres Maß an Schutz und Information bringen.

Wie bisher auch schon muss jede Bank festlegen, wie sie Wertpapieraufträge im Interesse des Kunden am besten ausführt. „Bestmöglich“ bedeutet vor allem der günstigste Preis und die größte Wahrscheinlichkeit, dass ein Auftrag ausgeführt wird. Neu ist, dass jede Bank die fünf wichtigsten Handelsplätze je Wertpapierkategorie bekanntgeben muss.

Eine deutliche Verbesserung für den Anleger wird es in Bezug auf die Darstellung der Kosten einer Veranlagung geben. Neben den bereits bekannten einmaligen Transaktionskosten (eigenen und fremden), werden künftig auch alle laufenden Kosten einer Anlage und alle Produktkosten vor einem Auftrag transparent dargelegt werden. Bisher fand man diese Informationen nur in den verschiedenen Produkt- und Depotinformationen und nicht gesammelt auf einem Beleg.

Wie bisher dürfen nur geeignete Wertpapiere von Beratern empfohlen werden. Neu ist, dass vor jeder Transaktion Anleger künftig auch eine sogenannte Geeignetheitserklärung erhalten. Diese bestätigt schriftlich, dass eine Empfehlung den Anlagezielen, den Erfahrungen und Kenntnissen sowie weiteren Merkmalen des Anlegers entspricht.

Um die Sicherheit für den Kunden in Veranlagungsfragen zu erhöhen, müssen künftig auch alle telefonischen Gespräche in Zusammenhang mit Wertpapierveranlagungen aufgezeichnet werden. Der Depotauszug wird ab 2018 vierteljährlich zu erstellen sein. Einmal jährlich wird auch eine Aufstellung über alle Kosten des Veranlagungsjahres beigelegt. Beim Eintreten bestimmter Ereignisse auf Wertpapierebene (zum Beispiel bei hohem Wertverlust bei Hebelprodukten) müssen Kunden künftig aktiv informiert werden.

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