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Barrierefreies Bauen

Bad + WC

Um wirkliche Barrierefreiheit zu erlangen, gilt es, bestimmte Kriterien zu erfüllen.

Barrierefreies Bauen berücksichtigt Veränderungen, die im Laufe eines Lebens eintreten können, und bringt für alle Menschen Vorteile, nicht nur für Ältere und Menschen mit physischen Beeinträchtigungen. So müssen beispielsweise der Zugang und die Eingangsebene, der Sanitär- und Badbereich sowie die Innentüren speziell konzipiert sein. Dazu einige Daten und Fakten:


Zugang und Eingangsebene

Beim Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene darf der Niveauunterschied maximal 3 cm betragen. Andernfalls ist eine Zufahrtsrampe vorzusehen, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Bei der Eingangstür muss die Durchgangslichte eine Breite von mindestens 90 cm aufweisen, die Türflügelbreite sollte jedoch 100 cm nicht überschreiten. Auf beiden Seiten der Eingangstür ist ein ausreichend großer Anfahrtsbereich vorzusehen. Das heißt, vor der Tür ist eine Bewegungsfläche von 150 cm x 120 cm bzw. auf der Türaufgehseite ist ein Platz von mindestens 3 m² (z. B. 200 cm x 150 cm lt. ÖNORM) sicherzustellen.
 

Sanitär- und Badbereich

Die Installationen im Sanitär- und Badbereich sind so auszuführen, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine nachträgliche Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungsmöglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen. Zudem muss eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 150 cm frei bleiben. Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens

80 cm haben. Der Duschplatz kann eine bodenebene Fläche (max. 3 cm Stufe) mit Gefälle zum Bodenablauf, eine herkömmliche Duschtasse oder Badewanne sein, wobei die Abflussinstallation so ausgeführt werden muss, dass ein nachträglicher Einbau eines rollstuhlgerechten Duschbereichs möglich ist. Der Duschplatz muss eine Grundfläche von entweder mindestens 150 cm x 150 cm oder 130 cm x 180 cm aufweisen (der Wendekreis darf sich mit dem Duschbereich überschneiden). Der Platzbedarf neben der WC-Schale beträgt mindestens 90 cm und vor der WC-Schale mindestens 120 cm.
 

Innentüren

Innentüren müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben. Zumindest bei Türen zum Sanitärbereich und zu einem Aufenthaltsraum ist beidseitig ein 1,8 m² (150 cm x 120 cm) großer Platz einzuhalten oder eine Vorkehrung für einen elektrischen Türöffner zu treffen.

Technische und rechtliche Grundlagen für barrierefreies Bauen sind u. a. auf der Website des Landes OÖ, www.land-oberoesterreich.gv.at, zu finden. Bausachverständige des Landes OÖ und der Bezirksbauämter bieten technische Beratungen an. Informationen gibt es beim Energiesparverband des Landes, der eine produktunabhängige und kostenlose Energieberatung rund um die Wohnbauförderung anbietet. Website: www.energiesparverband.at, Quelle: OÖ. Energiesparverband.

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